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Verbraucher-Zentrale Thüringen: Baudarlehen mit Lebensversicherung tilgen?

News vom 6. Februar 2004

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucher-Zentrale Thüringen vom 6.2.2004

"Wer seine Immobilie mit einer Kombination aus Darlehen und Lebensversicherung finanzieren will, muss u. U. mit zusätzlichen Kosten rechnen", warnt Eckehard Balke, Baufinanzierungsberater der Verbraucher-Zentrale Thüringen. Bei dieser Finanzierungsform zahlt der Darlehensnehmer während der Kreditlaufzeit nur die Zinsen. Statt der Tilgung zahlt er gleichzeitig in eine Kapitallebensversicherung einen bestimmten Betrag ein, mit dem das Darlehen am Ende der Laufzeit, in der Regel nach 20 bis 25 Jahren, abgelöst wird. "Diese Rechnung geht aber nur auf", so der Experte, "wenn die prognostizierte Ablaufleistung aus der Versicherung auch tatsächlich zur Rückzahlung des Baudarlehens reicht." Fällt die Auszahlungssumme geringer aus, als vom Finanzberater versprochen, entsteht eine mehr oder weniger große Finanzierungslücke, die bei Vertragsabschluss oftmals nicht deutlich wurde. Da fast alle Lebensversicherer ihre Überschussbeteiligungen drastisch gekürzt haben, scheint diese Kombipackung deshalb mehr als fraglich.

Für Finanzierungsmodelle über eine Kapitallebensversicherung werben Finanzberater meistens mit dem Argument, dass die Familie gleich mit abgesichert sei, maximale Sicherheit gebe es praktisch zum Nulltarif. Wie hoch die Kosten für diesen Versicherungsschutz tatsächlich sind, darüber schweigt man sich in der Regel aus.

Wenn Bauherren zu Eckehard Balke in die Beratung kommen, gibt es keine Tabus. Er rechnet auf Heller und Pfennig vor, was so ein Kombidarlehen tatsächlich kostet. Die Erkenntnis, dass man mit einem normalen Bankdarlehen plus Absicherung über eine Risikolebensversicherung oftmals besser fährt, bewahrt vor Fehlfinanzierung und späteren Finanzierungslücken. Wer dazu Fragen hat, ist in der Baufinanzierungsberatung der Verbraucher-Zentrale an der richtigen Stelle. Beratungstermine können in den Verbraucherberatungsstellen Nordhausen, Erfurt, Gera, Suhl, Schmalkalden, Mühlhausen, Rudolstadt oder Jena vereinbart werden.


Weitere Fragen zum privaten Verbraucherrecht und zu Geldangelegenheiten beantworten die Verbraucherschützer in allen Beratungsstellen der Verbraucher-Zentrale Thüringen und jeden Montag bis Freitag zwischen 10 und 18 Uhr am Verbrauchertelefon unter der Telefonnummer 0900/1775770 (1 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz) sowie per E-Mail über die Internetseiten www.vzth.de.

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