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Brandenburg: Auch 2004 besondere Zuschüsse für die Schaffung von innerstädtischem Wohneigentum - Beratung und Antragstellung bei der ILB ab sofort möglich

News vom 8. März 2004

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Wie die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) mitgeteilt hat, können private Erwerber von Wohnungen in innerstädtischen Altbauquartieren ab sofort wieder Zuschüsse aus dem WohneigentumStadtumbau-Programm des Landes Brandenburg erhalten, wenn sie 2003 in innerstädtischen Lagen Wohneigentum zur Selbstnutzung erworben bzw. neu errichtet haben oder dies noch beabsichtigen. Denn die entsprechende Richtlinie (zur Förderung des Stadtumbaus durch Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren, siehe dazu auch die News vom 7. Oktober 2003) ist jetzt durch das zuständige Ministerium bis zum 31.12.2005 verlängert worden. Ursprünglich galt sie nur bis Ende des Jahres 2003, eine Verlängerung hatte sich aber schon angedeutet.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Investitionen von mindestens 500 Euro pro qm Wohnfläche erfolgen. Außerdem müssen die Einkommensgrenzen der Eigenheimzulage in der seit Anfang 2004 geltenden Fassung eingehalten werden. Für den Erwerber bedeutet das, dass sein Einkommen innerhalb von zwei Jahren nicht höher als 70.000 Euro (bei Ledigen) bzw. 140.000 Euro (bei Ehepaaren) sein darf. Für jedes Kind erhöht sich die Grenze um 30.000 Euro. Der Zuschuss beträgt dann pauschal 12.000 Euro zuzüglich 2.400 Euro für jedes Kind und wird verteilt aus 8 Jahre ausgezahlt. Weitere Informationen finden Sie hier in unserer Rubrik "Richtlinien Bundesländer". Die Fördermittel werden nach Antragseingang vergeben.

Mit einem weiteren neuen Programm ermöglicht es die ILB Bauherren und Erwerbern, über den gesamten, auf acht Jahre verteilten Zuschuss sofort zu verfügen. Dabei kann der Zuschuss im Rahmen der gesamten Finanzierung durch die ILB vorfinanziert werden.

Neben Zuschüssen aus dem WohneigentumStadtumbau-Programm können häufig auch Darlehens-Förderprogramme des Landes, Programme der KfW-Förderbank, die Eigenheimzulage sowie die Ergänzungsfinanzierung der ILB in Anspruch genommen werden, um so die Gesamtfinanzierung der Bauvorhaben abzusichern.


Antragsunterlagen sowie Informationsmaterial erhalten Interessenten bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg. Die ILB hat zwei Hotlines eingerichtet, die auch allgemeine Auskünfte zum Thema Wohnungsbauförderung für Eigentumsmaßnahmen geben. Unter den Hotlines können auch Termine für kostenlose Beratungsgespräche vereinbart werden. Die Kundenberater sind telefonisch unter 0331/6601322 sowie 0331/6601308 oder per e-Mail (immo-foerderung1@ilb.de) zu erreichen.

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