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Wann beginnt die "Herstellung" einer Wohnung ? Neue BFH-Urteile zur Eigenheimzulage

News vom 13. März 2004

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Der 1. Januar 2004 war ein wichtiger Tag für die Eigenheimzulage. Denn wer als Bauherr vor dem 1. Januar 2004 mit der Herstellung begonnen bzw. als Erwerber vor dem 1. Januar 2004 den notariellen Kaufvertrag abgeschlossen hat, wird noch mit der "alten" Zulage gefördert (siehe dazu auch die News vom 17. Dezember 2003). Das kann bei Neubauten etwa eine Verdoppelung gegenüber dem jetzt geltenden Recht ausmachen, und bei Ausbauten und Erweiterungen, die nach der Neuregelung nicht mehr gefördert werden, sogar darüber entscheiden, ob das Finanzamt überhaupt noch etwas dazuzahlt.

Daher kommt es entscheidend darauf an, den Stichtag eingehalten zu haben. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt zwei aktuelle Urteile veröffentlicht, die sich mit dieser Frage befassen. Sie beziehen sich zwar nicht direkt auf die Übergangsregelung zu Beginn dieses Jahres - dazu ist sie noch viel zu neu -, dürften aber auch bei zukünftigen Entscheidungen als Maßstab mit herangezogen werden.


Die vollständigen Urteilstexte finden Sie auch im Internet-Angebot des Bundesfinanzhofs (Rubrik "Entscheidungen", dort bei "Entscheidungsrecherche" das Aktenzeichen eingeben).

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