Bremen ändert Förderbedingungen - Zusätzliche Schwerbehindertenförderung jetzt auch beim Bestandserwerb
News vom 17. März 2004
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Die staatliche Deputation für Bau und Verkehr hat am 11. März Änderungen der Förderungsbedingungen für die Freie Hansestadt Bremen beschlossen. Die Änderungen gelten für alle Anträge, die ab dem 11. März eingehen, und betreffen folgende Punkte:
- Höhere Förderung zugunsten von schwerbehinderten Menschen in der Bestandsförderung:
Die bisher nur in der Neubauförderung mögliche Erhöhung der Baudarlehen um bis zu 10.000 Euro für zusätzliche behinderungsbedingte Baumaßnahmen gilt auch für den Erwerb von Wohneigentum aus dem Bestand. Die Bestandserwerb-Darlehen können damit jetzt ebenfalls um bis zu 10.000 Euro erhöht werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
- Förderung von Haushalten, die bereits über Wohneigentum verfügen:
Die Definition, ab wann Wohnraum außergewöhnlich beengt ist, und die Sonderregelung für Haushalte mit Kleinkindern entfallen.
Eine Eigentumsförderung wird nur noch dann ausgeschlossen, wenn für jedes Haushaltsmitglied im bereits vorhandenen zumutbaren Wohneigentum ein Wohnraum ausreichender Größe vorhanden ist.
- Berechnung der maßgeblichen Wohnfläche:
Am 1. Januar 2004 ist die Wohnflächenverordnung zu § 19 des Wohnraumförderungsgesetzes in Kraft getreten, deren Flächenberechung etwas von der der bisher angewandten II. Bererechnungsverordnung abweicht. Damit die bisher zulässigen Wohnungsgrößen weiterhin förderfähig bleiben, werden die (rechnerischen) Wohnflächengrößen entsprechend angepasst.
Die Änderungen werden wir in den nächsten Tagen auch in unseren Förderrechner einarbeiten.
[zurück]