Hessen präzisiert Förderbedingungen für Wohneigentum
News vom 31. März 2004
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Das hessische Wirtschaftsministerium hat Mitte März den Städten und Landkreisen die Fördermittel für das erste Halbjahr 2004 zur Verfügung gestellt. Bei der Vergabe der Mittel haben die Wohnungsbauförderungsstellen neben der Förderrichtlinie aus dem Januar 2002, die weiterhin gilt, künftig u. a. noch folgendes zu beachten:
- Die Fördervorhaben sollen nach der sozialen Dinglichkeit ausgewählt werden, da die Mittel nicht für alle an sich berechtigten Haushalte ausreichen werden. Dabei sind Familien und andere Haushalte mit zwei und mehr Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen ein besonderer baulicher Bedarf besteht, bevorzugt zu berücksichtigen. Die Behinderung von Haushaltsangehörigen ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn mit der Förderung von Wohneigentum eine behindertengerechte Wohnung geschaffen wird.
- Die Mittel sollen nur noch für eine Wohnung je Wohngebäude bereitgestellt werden.
- Die zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene Änderung des Eigenheimzulagengesetzes wirkt sich auch auf das Zusatzdarlehen zur Vorfinanzierung der Eingenheimzulage aus: Es bleibt beim Maximalbetrag von 17.892 Euro, doch abweichend von der bisherigen Regelung kann damit jetzt auch die Kinderzulage ganz oder teilweise mit vorfinanziert werden, soweit ein entsprechender Anspruch auf Eigenheimzulage (Grundbetrag plus Kinderzulage) besteht. Sofern keine Kinderzulage gewährt wird, ergibt sich nach der bisherigen Regelung, nach der 7/8 der Grundbetrags vorfinanziert werden können, als Folge der gekürzten Eigenheimzulage ein Zusatzdarlehen von maximal 8.750 Euro.
Mehr zu den Förderbedingungen für Hessen finden Sie
hier in unserem Förderrechner.
[zurück]