vzbv enttäuscht von Entscheidung des Europaparlaments zur Verbraucherkreditrichtlinie: Kniefall des EU-Parlaments vor den Banken perfekt - "Vom Verbraucherschutz ist nicht viel übrig geblieben"
News vom 21. April 2004
Quelle: Pressemitteilung des vzbv vom 21.4.2004
Enttäuscht hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf die Entscheidung des EU-Parlaments in erster Lesung zur Aufweichung wichtiger Eckpunkte einer neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie reagiert. "Die gestern im Europäischen Parlament getroffene Entscheidung zur Kreditrichtlinie hat ihr Ziel verfehlt", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Von den zahlreichen positiven Eckpunkten des ursprünglichen Kommissions-Entwurfs zur Ausweitung des Verbraucherschutzes bei Kreditverträgen sei durch die vom Parlament beschlossenen Änderungen nicht viel übrig geblieben. "Man muss sich schon wundern, wie das Europäischen Parlament die Interessen der Verbraucher als Wähler gegenüber den Interessen der Banken gewichtet".
Wichtige Kreditbereiche, wie Immobilienkredite oder Überziehungskredite, ein Klassiker bei der Entstehung einer Überschuldung, sind von der Richtlinie ausgeklammert. "Allein die mehreren hunderttausend Schrottimmobiliengeschädigten hätten für das Parlament Warnung und Mahnung genug sein müssen", so Müller.
Des weiteren wurde die Chance, über den effektiven Jahreszins verschiedene Kredit- und Kombinationsangebote wirklich vergleichbar zu machen, nur halbherzig umgesetzt. Auch die neu einzuführende "Infobox", in der nur wenige Grundinformationen zusammengefasst werden müssen, wird nicht zu einer zielgerichteten Aufklärung über die Aspekte immer komplizierter werdender Angebote führen. Wichtige weitere Vorschläge der Kommission, wie das Verbot zum Abschluss von Kreditverträgen an der Haustür, wurden ebenfalls vom Parlament aus dem Richtlinieentwurf entfernt.
Immerhin wurden einige der verbraucherschädlichsten Vorschläge des Binnenmarkt- und Rechtsausschusses bei der Beschlussfassung durch das Parlament abgewendet, wie die Einschränkung der Widerrufsfrist auf sieben Tage (siehe dazu die News vom 23. März 2004). Es ist nur zu hoffen, dass das im Sommer neu zu wählende Parlament weitaus wieder stärker auf die konkreten Probleme der Verbraucher eingeht. Der vzbv appelliert an die Verbraucher, im Vorfeld der anstehenden Europawahlen die Kandidaten danach zu fragen, was sie für den Verbraucherschutz - unter anderem auf den Finanzmärkten - tun wollen.
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