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BGH-Urteil zu undurchsichtigen Zinsklauseln in Sparverträgen: Verbraucher-Zentrale NRW bietet Info-Paket

News vom 4. Mai 2004

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucher-Zentrale NRW vom 3.5.2004

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Februar die Rote Karte für undurchsichtige Zinsklauseln in Millionen von Sparverträgen gezeigt. Als einen "Sieg verbraucherfreundlicher Kundeninformation" feierte die Verbraucher-Zentrale NRW das von ihr erstrittene Urteil gegen eine Sparkasse (Az.: XI ZR 140/03, siehe die News vom 18. Februar 2004).

In deren Combi-Sparvertrag konnte der Kunde lediglich lesen, dass die Sparkasse am Ende des Kalenderjahres den im Jahresverlauf durch Aushang bekannt gegebenen Zins auf das Guthaben zahlt - unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Zinsen angepasst werden, darüber war im Kleingedruckten nichts zu erfahren.

"Das Urteil", so die Verbraucher-Zentrale NRW, "betrifft alle Banken und Sparkassen, die langfristig angelegte Sparverträge anbieten, bei denen die Vertragsinhaber zusätzlich zu einer variablen Grundverzinsung feste Prämien, Bonuszahlungen oder Zinsaufschläge erhalten, die mit zunehmender Laufzeit steigen". Viele Sparer mussten in der Vergangenheit nach dem Vertragsabschluss verärgert feststellen, dass der variable Basiszinssatz in Phasen sinkender Zinsen zwar deutlich gesenkt, in Hochzinsphasen jedoch nur unzureichend nach oben angepasst wurde. Das führte zu Zinsverlusten von bis zu mehreren Tausend Euro.

Wer solche oder ähnliche Sparverträge in der Vergangenheit abgeschlossen hat, dürfte in vielen Fällen zu wenig gezahlte Zinsen zurückfordern können. Dazu hat die Verbraucher-Zentrale NRW ein Informations-Paket geschnürt, das Sparern eine erste rechtliche Einschätzung ermöglicht. Eine Tabelle mit Marktzinsen der letzten Jahrzehnte gibt Laien Anhaltspunkte, ob ein Anspruch auf eine Nachverzinsung bestehen könnte.

Außerdem hilft ein Musterbrief dabei, eine rückwirkende Neuabrechnung zu fordern, die Voraussetzung dafür ist, um Zinsansprüche gegen das Geldinstitut durchzusetzen. Die Verbraucher-Zentralen werden zudem ein eigenes Berechnungsprogramm entwickeln, das in Kürze eine Überprüfung der Plausibilität der von den Banken und Sparkassen vorgenommenen Berechnungen ermöglichen wird.


Das elfseitige Info-Paket (im PDF-Format) können Sie hier aus dem Internet-Angebot der Verbraucher-Zentrale NRW zum Preis von 1,20 Euro herunterladen.



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