Verbraucher-Zentrale NRW: Gefahr aus dem Fußboden durch asbesthaltige PVC-Beläge
News vom 1. Juni 2004
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Wer seine alten PVC-Böden erneuern will, tut gut daran, die Beläge nicht einfach herauszureißen. Denn das ausgediente Material, insbesondere die Rückenbeschichtung, kann Asbest enthalten. Vor dieser Gefahr warnt die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen. Die krebserregenden Fasern fänden sich in so genannten "Cushion-Vinyl-Belägen" oder "Floor-Flex-Platten", die Ende der siebziger bis Anfang der achtziger Jahre häufig verlegt wurden, so die Verbraucherschützer.
Cushion-Vinyl-Beläge bestehen demnach aus einer Schaumschicht mit Druckdesign und einer Trägerschicht aus filzartiger Pappe. Diese Schicht sei noch bis vor zwanzig Jahren vielfach aus schwach gebundenem Asbest hergestellt worden, der besonders gefährlich sei, weil er leicht in die Raumluft entweichen könne. Floor-Flex-Platten seien dagegen weniger brisant, da sie Asbest nur in fest gebundener Form enthielten.
Unabhängig von der Beschaffenheit der Giftfasern müssen asbesthaltige Fußbodenbeläge aber stets fachmännisch entsorgt werden. Dazu hat die Verbraucher-Zentrale NRW folgende Tipps veröffentlicht:
- Ob ein Bodenbelag tatsächlich Asbest enthält, lässt sich nur mit Hilfe einer kostenpflichtigen Materialprüfung in einem geeigneten Labor festgestellt werden. Die Probe für eine Analyse sollte auf keinen Fall selbst entnommen werden, da bereits durch Schneiden des Belags schädliche Asbestfasern freigesetzt werden können. Wird bei der Analyse schwach gebundener Asbest diagnostiziert, ist die weitere Sanierungsplanung Sache eines Fachmanns.
- Die Bauaufsichtsbehörden können Hauseigentümer verpflichten, Ausmaß und Umfang einer möglichen Asbestgefahr durch eine Expertise abklären zu lassen. Bestätigt sich der Verdacht, muss der Eigentümer die Sanierung in Auftrag geben.
- Sind die Fußbodenbeläge intakt und vollflächig verklebt, ist es ratsam, den neuen Boden auf dem alten zu verlegen. Kleinere Schäden, offene Kanten und Fugen müssen beigespachtelt werden.
- Bei starker Beschädigung sollte der Boden herausgenommen werden. Keinesfalls darf dies in Eigenregie erfolgen. Denn durch Abschleifen, Schneiden oder Herausreißen von Platten oder Bahnen werden die schädlichen Asbestfasern freigesetzt. Außerdem besteht die Gefahr, dass der asbesthaltige Staub in andere Räume getragen und dadurch die Gesundheit weiterer Personen gefährdet wird. Belastete Räume müssen zudem fachmännisch gereinigt werden.
- Für Bodenbeläge gelten die Vorschriften des Gefahrstoffrechts. Das bedeutet, dass nur anerkannte Fachbetriebe den alten Belag entsorgen dürfen.
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