Neue Landesförderprogramme für Hessen
News vom 27. August 2004
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Die zuständige Landestreuhandstelle (LTH) Hessen hat jetzt die neuen Landesförderprogramme für selbstgenutztes Wohneigentum vorgestellt. Die Förderbestimmungen waren im August überarbeitet worden (siehe die News vom 9. August 2004). Aktuell stehen - wie angekündigt - nunmehr drei Förderprogramme bzw. Darlehensarten zur Verfügung: Das "Hessen-Baudarlehen" für Neubau und Ersterwerb, das Bestandserwerbs-Darlehen für den Erwerb bestehenden Wohnraums und das Eigenheim-Zulage-Darlehen (EHZ-Darlehen) zur Vorfinanzierung der Eigenheimzulage bei Neubau-, Erst- und Bestandserwerb. Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Förderung sehen so aus:
Hessen-Baudarlehen:
Zinsgünstiges Darlehen mit 10-jähriger Zinsfestschreibung ca. 30 % unter dem Kapitalmarktniveau. Für Neubau und Ersterwerb, in erster Linie für Familien mit Kindern und/oder Schwerbehinderten. Die Einkommensgrenze entspricht der des bisherigen Landesdarlehens (2 Personen 28.000 Euro/Jahr, jede weitere Person plus 6.600 Euro und jedes Kind plus 550 Euro, Berechnung nach dem Wohnraumförderungsgesetz). Darlehenssumme bis zu 120.000 Euro, je nach Grundstückskosten und Kinderzahl. Bei 3 und mehr Kindern erhöhen sich die möglichen Darlehensbeträge um weitere 5.000 Euro. 2 Jahre tilgungsfrei, anschließend Tilgung zwischen 1,5 % und 2,5 % pro Jahr. Kombination mit einem Eigenheim-Zulage-Darlehen der LTH möglich.
Bestandserwerbs-Darlehen:
Zinsgünstiges Darlehen mit 10-jähriger Zinsfestschreibung am unteren Rand des Kapitalmarktniveaus für den Erwerb gebrauchter Wohnimmobilien. Keine Einkommensgrenze, keine besonderen Voraussetzungen beim geförderten Haushalt (wie z. B. Kinder) notwendig. Darlehenssumme bis zu 30 % der angemessenen Gesamtkosten (umfassen den Kaufpreis und die Kaufpreisnebenkosten wie z. B. Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie ggf. werterhöhende Modernisierungsmaßnahmen), aber höchstens 100.000 Euro. 1 Jahr tilgungsfrei, anschließend zwischen 1% und 2 % pro Jahr. Kombination mit einem Eigenheim-Zulage-Darlehen der LTH möglich.
Eigenheim-Zulage-Darlehen (EHZ-Darlehen):
Für alle Empfänger der Eigenheimzulage für einen Neubau oder den Erwerb einer gebrauchten Wohnimmobilie zur eigenen Nutzung. Darlehenssumme für Haushalte ohne Kind bis 36.000 Euro, bei einem Kind bis 60.000 und bei 2 oder mehr Kindern bis 84.000 Euro. Zinssatz ca. 2,5 % (nominal) unterhalb des jeweils aktuellen Kapitalmarktniveaus bei 10-jähriger Zinsfestschreibung. 1 Jahr tilgungsfrei, ab dem 2. Jahr nach Darlehenszusage in gleich hohen vierteljährlichen Raten, bestehend aus Zins und Tilgung. Der Tilgungssatz liegt zwischen 1% und 2 % pro Jahr. Der jährliche Betrag der Eigenheimzulage muss für 7 Jahre an die LTH abgetreten werden. Das EHZ-Darlehen kann mit anderen Förderprogrammen des Landes Hessen oder der KfW Förderbank kombiniert werden.
Nähere Informationen zur Förderung erhalten Sie bei der Wohnungsbauförderstelle Ihrer Gemeinde bzw. Ihres Landkreises sowie bei der Landestreuhandstelle unter der Telefonnummer 069/9132-5559. In den nächsten Tagen werden wir die neuen Bestimmungen auch in unseren Förderrechner einarbeiten.
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