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WISO-Tipp: Wer zu früh ablöst, den bestraft die Bank - Vorfälligkeitsentschädigungen für vorzeitig abgelöste Kredite sind oft zu hoch

News vom 10. September 2004

Quelle: Pressemitteilung des ZDF vom 9.9.2004

Der Traum von der eigenen Immobilie wird in der Regel mit einem langfristigen festverzinsten Hypothekendarlehen abgesichert. Laufzeiten zwischen fünf und 15 Jahren sind üblich. Immer öfter aber versuchen Hauseigentümer schon vor Laufzeitende den Kredit abzulösen. Sei es, weil sie auf derzeit günstigere Kredite umschulden wollen, die Immobilie verkauft wird oder wider Erwarten genügend Geld für die komplette Tilgung zur Verfügung steht. Dadurch verdienen die Banken weniger Kreditzinsen und versuchen, wenigstens einen Teil des Geldes zu retten, indem sie eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung kann es zwischen Kreditinstitut und Kunden schnell Ärger geben: Oft verlangt die Bank zu viel. Dabei gibt es höchstrichterliche Urteile, die überhöhten Entschädigungen einen Riegel vorschieben. Zudem eröffnet sich durch den so genannten Objekttausch für Umschulder neuerdings die Möglichkeit, den Kredit auf eine gleichwertige Immobilie übertragen zu lassen. Dabei ist der Bank ein Verzicht auf die Vorfälligkeitsentschädigung zumutbar, so die Richter des Bundesgerichtshofes (siehe die News vom 10. Februar 2004).
Nachdem WISO das letzte Mal auf das Thema aufmerksam gemacht hatte, meldete sich eine Zuschauerin und berichtete, sie habe mit Hilfe der WISO-Tipps rund 5.000 Euro zu viel verlangte Vorfälligkeitsentschädigung von ihrer Bank zurückerhalten. Zuschauen lohnt sich also.
Mehr Infos rund um Vorfälligkeitsentschädigungen, Berechnung und Widerspruchschancen erhalten Sie im WISO-Tipp am kommenden Montag (13. September 2004) ab 19.25 Uhr im ZDF.


Informationen zur Sendung finden Sie unter www.wiso.de im Internet-Angebot des ZDF. Zur Vorfälligkeitsentschädigung siehe außerdem die News vom 9. Juli 2004.

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