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Bund der Energieverbraucher: Frostschutz für thermische Solaranlagen jetzt prüfen

News vom 18. Dezember 2004

Quelle: Pressemitteilung des Bundes der Energieverbraucher e. V. vom 15.12.2004

Viele Tausend thermische Solaranlagen tun in Deutschland seit Jahren völlig wartungsfrei ihren Dienst. Sie erwärmen übers Jahr etwa die Hälfte des warmen Wassers. Mit Beginn der Frostperiode sollten alle Solaranlagenbesitzer an den Frostschutz ihrer Anlage denken. Spätestens nach sieben Betriebsjahren sollte der Frostschutz überprüft werden, rät der Bund der Energieverbraucher. Das ist einfach getan: Eine kleine Menge Wasser aus dem Solarkreis wird in ein Gefäß gebracht. Friert diese Flüssigkeit in der Kühltruhe ein, dann muss Frostschutzflüssigkeit nachgefüllt werden.

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