Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt Schutzmaßnahmen vor Radon in Wohnhäusern
News vom 21. Dezember 2004
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen vom 7.12.2004
Aufgeschreckt durch widersprüchliche Informationen, fragen gelegentlich besorgte sächsische Verbraucher, wie gefährlich das durch die menschlichen Sinne nicht wahrnehmbare radioaktive Gas Radon ist und ob sie eventuell selbst gefährdet sind. Dieses Gas tritt in weiten Teilen Sachsens, insbesondere im Erzgebirge und im Vogtland, aus dem Boden aus.
"Radon kann eine gesundheitliche Gefahr für Menschen sein, die in Radon-Regionen wohnen. Doch das lässt sich erst abschätzen, wenn eine entsprechende Messung in der Wohnung stattgefunden hat", weiß Evelin Voß, Expertin für Produkte und Dienstleistungen bei der sächsischen Verbraucherzentrale. Solche Messungen werden mittels kleiner Radon-Dosimeter durchgeführt. Die sind nicht viel größer als eine Praline oder ein kleiner Joghurt-Becher. Sie werden für mehrere Monate im Wohnraum ausgelegt und anschließend im Labor ausgewertet. Solche Messungen sind schon für ca. 30 bis 60 Euro zu haben.
Während Radon sich im Freien in der Atmosphäre schnell auf einen gesundheitlich unbedenklichen Anteil reduziert, kann es durch kleinste Fugen und Ritzen in den Hausfundamenten auch in Wohnräume eindringen und dort unter entsprechenden Umständen hohe Konzentrationen in der Innenraumluft erreichen. Radon und seine radioaktiven Zerfallsprodukte gelangen dann mit der Atemluft in die Lunge und bestrahlen diese radioaktiv. Über Jahre eingeatmet, bedeutet Radon in entsprechender Konzentration ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko. Immerhin gilt es nach dem Rauchen als zweitwichtigster Grund für Lungenkrebs. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums erkranken dadurch in Deutschland jährlich etwa 2.500 Menschen.
Im Interesse des Schutzes der eigenen Gesundheit raten deshalb Sachsens Verbraucherschützer:
- Wer ein Haus kaufen will, das sich in einem Radon belasteten Gebiet befindet, sollte vorsorglich beim Verkäufer die Zusicherung für nicht vorhandene Radon-Belastung der Keller- und Erdgeschoss-Räume einholen.
- Insbesondere Mieter von Erdgeschoss-Wohnungen in Altbauten sollten sich beim Vermieter nach einer möglichen Radon-Belastung erkundigen und ggf. eine Messung vereinbaren.
- Besitzern von älteren Eigenheimen in Radon-Regionen wird eine Messung zwecks Abklärung einer möglichen Belastung empfohlen. Neubauten sind im Allgemeinen gegenüber dem Baugrund gut isoliert, so dass sie auch gegen eindringendes Radon eher gut geschützt sind.
- Häuslebauer sollten sich vor Baubeginn nach möglichem Radon im Untergrund erkundigen und ggf. entsprechende bauliche Vorsorgemaßnahmen treffen.
- Eltern sollten die zuständigen Behörden fragen, ob für die Einrichtungen, die ihre Kinder besuchen, bereits Radon-Messergebnisse vorliegen, und wie diese zu bewerten sind. Den Behörden steht die "Bundeseinheitliche Datei Radon in Gebäuden" zur Verfügung, die beim Bundesamt für Strahlenschutz geführt und ständig aktualisiert wird. In ihr wurden und werden alle Daten zum Radon im Untergrund und in Gebäuden zusammengeführt.
Weitere Informationen zu Radon gibt es im Internet (
hier beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und
hier beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft) sowie in den Beratungsstellen der
Verbraucherzentrale Sachsen. Dort liegt zum Abholpreis von 1,50 Euro auch eine Liste bereit, die Adressen von Analyselabors und Messinstituten in Sachsen enthält, darunter auch von Instituten, die Radon messen. Diese Adressenliste (4 Seiten) kann auch per Fax unter 0900-1-146346-0171 für 0,62 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz abgerufen werden.
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