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Ab 2005 können sich Rechtsanwälte als Fachanwälte für Bau-, Architekten- und Wohneigentumsrecht qualifizieren

News vom 31. Dezember 2004

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Wer anwaltlichen Rat in Bau- oder Wohneigentumssachen benötigt, hat es ab dem nächsten Jahr leichter, einen entsprechenden Experten zu finden. Denn die Satzungsversammlung der deutschen Anwaltschaft hat auf ihrer letzten Sitzung beschlossen, dass es künftig sechs neue Fachanwaltschaften geben soll. Derzeit sind es noch acht, darunter die Fachanwälte für Steuer-, Familien- und Arbeitsrecht.
Nach den Beschlüssen sollen unter anderem die Fachanwälte auf den Gebieten "Miet- und Wohnungseigentumsrecht" sowie "Bau- und Architektenrecht" hinzukommen. Um sich Fachanwalt nennen zu dürfen, müssen die Anwältinnen und Anwälte besondere praktische und theoretische Kenntnisse nachweisen und sich auch als "fertige" Fachanwälte jährlich auf ihrem Spezialgebiet fortbilden.

Bis die ersten Fachanwälte für die neuen Rechtsgebiete zugelassen werden, wird es allerdings noch etwas dauern. Denn die Beschlüsse der Satzungsversammlung müssen noch vom Bundesjustizministerium "abgesegnet" werden. Nach Angaben der Bundesrechtsanwaltskammer ist daher ab erst Mitte 2005 mit den ersten neuen Fachanwälte zu rechnen.

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