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Verbraucher-Zentrale Thüringen: BGH-Urteil zur Vorfälligkeitsentschädigung bestätigt Rechtsauffassung der Verbraucherzentralen

News vom 7. Januar 2005

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucher-Zentrale Thüringen vom 7.1.2005

Wer ein Hypothekendarlehen vorzeitig zurückzahlt, weil er z. B. sein Haus verkauft, ist gegenüber dem Darlehensgeber schadensersatzpflichtig. Die Banken haben bisher ihren Schaden überwiegend berechnet, indem sie als Wiederanlagemöglichkeit Zinsen nach dem "PEX-Index" unterstellten. Der BGH hatte unlängst über die Klage eines Darlehensnehmers zu entscheiden. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sollte anhand der Monatsrenditen aus der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank erfolgen. Diese Form der Berechnung ergibt einen höheren Wiederanlagegewinn als die Berechnung nach dem "PEX-Index" und somit eine geringere Vorfälligkeitsentschädigung.

Der BGH (Urteil vom 30. November 2004 - XI ZR 285/03, siehe die News vom 30. November 2004) hat nun entschieden, dass die Kreditinstitute bei der Verwendung des PEX-Indexes zur Berechung der Vorfälligkeitsentschädigung einen ungerechtfertigten Vorteil erhalten würden und sich für eine Berechnung anhand der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank ausgesprochen. Damit wird die Rechtsauffassung und die bisherige Berechnungsweise der Verbraucherzentralen bestätigt, die schon seit Jahren ausschließlich die Bundesbankstatistik zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung als Wiederanlagezinsen verwenden (siehe dazu auch die weitere News vom 30. November 2004).

Die Verbraucher-Zentrale Thüringen e.V. empfiehlt allen Verbrauchern, die in der Vergangenheit Berechnungen ihrer Banken und Sparkassen mit den PEX-Renditen erhalten haben, diesen Berechnungen auch jetzt noch zu widersprechen und unverzüglich eine Neuabrechnung zu verlangen. Die Verbraucher-Zentrale Thüringen bietet für 50 Euro je Darlehensvertrag die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung an.


Weitere Fragen zum privaten Verbraucherrecht und zu Geldangelegenheiten beantworten die Verbraucherschützer in allen Beratungsstellen sowie am Verbrauchertelefon unter 09001775-770 (1 Euro/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom) jeden Mo. bis Fr. zwischen 9 und 18 Uhr sowie per E-Mail über die Internetseiten www.vzth.de.

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