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Neuer Basiszinssatz ab dem 1. Januar 2005

News vom 12. Januar 2005

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zum 1. Januar 2005 von 1,13 auf 1,21 Prozent angehoben. Die neuen Sätze wurden in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 4. Januar 2005 (Nr. 1) bekannt gegeben. Der Zinssatz wird zweimal jährlich, jeweils zum 1. Januar und 1. Juli, entsprechend den Zinsänderungen der Europäischen Zentralbank (EZB) angepasst (siehe zur letzen Änderung die News vom 31. Juli 2004). Bezugsgröße ist hierbei der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der EZB vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Da dieser Wert seit der letzen Änderung am 1. Juli 2004 um 0,08 Prozentpunkte gestiegen war, wurde der Basiszinssatz ebenfalls um 0,08 Prozentpunkte erhöht.

Der Basiszinssatz des BGB ist unter anderem die Grundlage für die Berechnung der Zinshöhe, wenn sich der Schuldner im Verzug mit seiner Leistung befindet. Die dafür maßgeblichen Zinssätze betragen daher ab dem 1. Januar 2005 für die Zinsen nach
- § 288 Abs. 1 BGB: 6,21 % (1.7. - 31.12.04: 6,13 %),
- § 288 Abs. 2 BGB: 9,21 % (1.7. - 31.12.04: 9,13 %), und
- § 497 Abs. 1 BGB: 3,71 % (1.7. - 31.12.04: 3,63 %)


Eine Übersicht über die aktuellen Leitzinsen und ihren Verlauf finden Sie hier im Internet-Angebot der Deutschen Bundesbank.

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