Überblick: So fördern die Länder im Jahr 2005 (IV)
News vom 23. Februar 2005
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Hier als Fortsetzung der News vom 11. Februar 2005 eine Übersicht über die Förderpläne weiterer Bundesländer für selbstgenutztes Wohneigentum, soweit bisher Informationen zu erhalten waren:
- Bayern:
In Bayern gelten die bisherigen Förderbestimmungen im wesentlichen auch im Jahr 2005 weiter. Neu ist allerdings ein staatliches "Zinsverbilligungsprogramm", das die bisherigen Programme der Landesbodenkreditanstalt ersetzt. Das Programm wird durch die KfW unterstützt, und kann daher nicht mit Mitteln aus dem KfW-Wohnungsbauprogramm kombiniert werden. Außerdem wird der Erwerb von vorhandenem Wohnraum erleichtert, weil die bisherigen Beschränkungen bei der Zusammensetzung des Haushalts (mindestens drei Kinder oder eine schwerbehinderte Person) entfallen.
- Nordrhein-Westfalen:
In Nordrhein-Westfalen läuft die Förderung in diesem Jahr praktisch so weiter wie 2004 (siehe dazu auch die News vom 22. Februar 2005). Die einzige wesentliche Neuerung besteht darin, dass jetzt in Ausnahmefällen auch der Neubau, Erst- und Bestandserwerb von Eigentumswohnungen in Gebäuden mit mehr als vier Vollgeschossen gefördert werden kann. Bisher wurden Eigentumswohnungen nur bei Gebäuden mit nicht mehr als vier Vollgeschossen unterstützt. Eine weitere Änderung betrifft die Berechnungsweise der Belastung.
Die - teilweise schon aktualisierten - Förderbestimmungen der einzelnen Länder finden Sie in unserer Rubrik
"Richtlinien Bundesländer".
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