vzbv zum Energiewirtschaftsgesetz: Erwartungen der Haushaltskunden dürfen nicht enttäuscht werden - Stärkere Verankerung der Verbrauchervertretung und Nachbesserungen im Gasmarkt angemahnt
News vom 15. April 2005
Quelle: Pressemitteilung des vzbv vom 15.4.2005
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert Nachbesserungen zur stärkeren Berücksichtigung von Verbraucherrechten im Energiewirtschaftsgesetz. "Damit die Rechte der Haushaltskunden nicht unter die Räder kommen, brauchen ihre Interessenvertreter mehr Mitsprache bei der Regulierung als bisher vorgesehen", so Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum heute im Bundestag verabschiedeten Gesetz. Das Gesetz geht nun in den Bundesrat. Die Verbraucher seien lange genug Leidtragende fehlenden Wettbewerbs gewesen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert eine institutionelle Verankerung der Verbraucherrechte für eine funktionierende Regulierung, damit diese nicht allein durch die Energieversorger diktiert wird. Dazu zählen die Einrichtung einer Beschlusskammer für Verbraucherfragen in der Regulierungsbehörde sowie ein Beirat zur Interessensvertretung der Verbraucher. Dies ist umso mehr notwendig, da im Gesetz eine vom vzbv kritisierte Härtefallklausel vorgesehen ist, wonach industriellen Großkunden unter bestimmten Voraussetzungen Rabatte zu Lasten von Privatkunden eingeräumt werden. Das Beispiel zeigt, wie wichtig eine Interessenvertretung der Haushaltskunden ist, um Missbrauch zu verhindern.
Darüber hinaus mahnt der Verbraucherzentrale Bundesverband Nachbesserungen zur Schaffung von Wettbewerb auf dem Gasmarkt an. "Dieser ist anscheinend bei den Verhandlungen vergessen worden", so Edda Müller. Für neue Anbieter werde es nach wie vor unattraktiv sein, Haushaltskunden alternative Angebote zu machen. So blieben die Durchleitungsgebühren für neue Anbieter extrem hoch, zum Teil müssten für eine Lieferung mehrere Netznutzungsverträge abgeschlossen werden. Zudem sei nicht sichergestellt, dass ein neuer Anbieter bei einem Wechsel in jedem Fall auch die notwendigen Netzkapazitäten erhält ("Rucksackprinzip").
Unverständnis herrscht beim Verbraucherzentrale Bundesverband auch über den Begriff "Bundesnetzagentur". "Es hat den Anschein, als wolle man dem behördlichen Auftrag einen privatwirtschaftlichen Anstrich verleihen und ihn weniger verbindlich machen", so Edda Müller.
[zurück]