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vzbv sieht im Bereich des Bauvertragsrechts Reformbedarf für besseren Verbraucherschutz

News vom 16. April 2005

Quelle: Stellungnahme des vzbv vom 15.4.2005

Mit dem "Aktionsplan Verbraucherschutz" vom 7. Mai 2003 (Bundestags-Drucksache 15/959) hat die Bundesregierung die Ziele und Grundsätze ihrer Verbraucherpolitik formuliert. Danach besteht die in allen Politikbereichen zu berücksichtigende Aufgabe, für verbesserte Informationsrechte und die Stärkung der Rechtsposition der Verbraucher zu sorgen, damit Verbraucher ihre Entscheidung zum Erwerb eines Produktes oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung bewusst und selbstbestimmt treffen können. Die Position von Verbrauchern müsse so ausgestaltet sein, dass im Verhältnis zur Anbieterseite eine effektive Wahrnehmung ihrer Interessen gesichert sei. Nur auf diese Weise lasse sich auf Dauer ein fairer, auch den Interessen der Anbieterseite Rechnung tragender Wettbewerb bei gleichzeitigem Schutz der Verbraucherinteressen auf möglichst hohem Niveau sicherstellen (Aktionsplan Punkt 1: Ziele und Grundsätze der Verbraucherpolitik, Seite 5, und Punkt 3: Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher, Seite 11).

Die formulierte Aufgabe ist für das Bauvertragsrecht von erheblicher Bedeutung. Denn dem geltenden Recht sind - vereinfacht formuliert - Verbraucher unbekannt. Es ist durch eine Gemengelage aus Fehlregulierung und fehlender Regulierung charakterisiert, die schutzwürdige Belange von Verbrauchern missachtet. Als Fehlregulierung bezeichnen wir es, dass der Gesetzgeber sich seiner Verantwortung für ein verbraucherorientiertes Bauvertragsrecht durch die gesetzliche Privilegierung der Vergabe- und Vertragsordnung Teil B (VOB/B) entzogen hat (siehe dazu auch die News vom 21. April 2004).

Die Privilegierung bedeutet, dass bestehende AGB-rechtliche Schutzstandards gezielt ausgeschaltet werden, was massive Benachteiligungen von Verbrauchern erlaubt. Als fehlende Regulierung betrachten wir es, dass andererseits Schutzrechte fehlen, die für Verbraucher im Hinblick auf Angebotstransparenz, Kostensicherheit und Qualitätssicherung wesentlich sind.

Im Rahmen der Reform muss die Privilegierung der VOB/B bei Verbraucherverträgen abgeschafft werden, damit die AGB-rechtlichen Schutzregelungen zur Anwendung kommen. Sie sichern die Anwendung der gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrechts des BGB, die im Kern angemessenen sind, um (auch) Verbraucher als Bauauftraggeber zu schützen. Gleichzeitig müssen jedoch, um der besonderen Schutzbedürftigkeit von Verbrauchern Rechnung zu tragen, Verbraucherschutzrechte neu aufgenommen werden wie sie nachfolgend im einzelnen dargestellt sind. Ein derart verbraucherorientiertes gesetzliches Bauvertragsrecht schafft klare, sichere und faire rechtliche Bedingungen, die einerseits Verbraucher angemessen schützen und andererseits aktuelle Verzerrungen im Wettbewerb der konkurrierenden Unternehmer um die Gunst privater Auftraggeber beseitigen. Es liegt damit im Interesse sowohl von Verbrauchern als auch von Bauwirtschaft und Handwerk.


Die vollständige Stellungnahme finden Sie als PDF-Datei (19 Seiten, 153 KB) hier im Internet-Angebot des vzbv.

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