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Neues Hochwasserschutzgesetz tritt in Kraft

News vom 10. Mai 2005

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Heute (10. Mai 2005) tritt das neue bundesweite Hochwasserschutzgesetz in Kraft, mit dem unter anderem das Wasserhaushaltsgesetz, das Baugesetzbuch und das Raumordnungsgesetz geändert werden. Der Gesetzgeber reagiert mit dem neuen Gesetz vor allem auf das starke Elbehochwasser vom August 2002. Mit dem neuen Recht soll künftig ein verbesserter Schutz vor den Gefahren und Schäden durch Hochwasser erreicht werden. Dazu ist unter anderem vorgesehen, dass die Bundesländer innerhalb der nächsten fünf bis sieben Jahre mehr Überschwemmungsgebiete als bisher ausweisen müssen. Außerdem dürfen in solchen Gebieten grundsätzlich keine neuen Gebäude mehr geplant werden. Ausnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig, etwa dann, wenn eine betroffene Gemeinde keine anderen Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung hat, dass Gefahren für Leib und Leben oder erhebliche Sachschäden nicht zu erwarten sind und die neuen Gebäude hochwasserangepasst errichtet werden müssen. Damit soll verhindert werden, dass "sehenden Auges neues Schadenspotenzial entlang der Gewässer geschaffen werde", betonte Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Grüne), dessen Ministerium das Gesetz erarbeitet hat.

Außerdem ist vorgesehen, dass künftig Ölheizungsanlagen in Überschwemmungsgebieten hochwassersicher errichtet beziehungsweise nachgerüstet werden müssen. Die Installation neuer Ölheizungen kann auch verboten werden, wenn zu grosse Schäden drohen. Die Einzelheiten dazu werden allerdings die einzelnen Bundesländer durch Landesrecht regeln, so dass derzeit noch nicht abzusehen ist, wie sich das konkret auf betroffene Hausbesitzer auswirken könnte.


Mehr zum Thema "Hochwasserschutz" finden Sie hier im Internet-Angebot des Bundesumweltministeriums.

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