vzbv zum Energiewirtschaftsgesetz im Vermittlungsausschuss: Gemischte Gefühle... - Verbraucherfreundliches Signal zur Belebung des Wettbewerbs und der Konjunktur gefordert
News vom 4. Juni 2005
Quelle: Pressemitteilung des vzbv vom 4.6.2005
Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt, dass das Energiewirtschaftsgesetz anscheinend noch vor den Bundestagswahlen verabschiedet wird. "Was derzeit über den Inhalt des Kompromisses gemeldet wird, ruft bei uns jedoch gemischte Gefühle hervor", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Der vzbv fordert den Vermittlungsausschuss auf, klare Signale für mehr Wettbewerb, zur Belebung der Binnenkonjunktur und zur Berücksichtigung privater Energiekunden zu setzen. "An diesen Punkten muss sich der Kompromiss messen lassen" (siehe dazu auch die News vom 28. April 2005).
Positiv bewertet der vzbv Meldungen, wonach die Betreiber von Strom- und Gasnetzen für alle Netzentgelte eine Genehmigung beantragen müssen. Ursprünglich sollten nur Entgelterhöhungen nach dem 1. August 2004 genehmigungspflichtig sein. "Damit stünden die Netzentgelte insgesamt auf dem Prüfstand", so Edda Müller. Voraussetzung, um dies mit Leben zu füllen, sei jedoch eine entsprechende Ausstattung der Regulierungsbehörde. Auch die Nachricht zur Vereinfachung des Netzzugangs im Gasmarkt sei positiv. Der vzbv hatte wiederholt vor einer Vernachlässigung des Gasmarktes gewarnt.
Zugleich hofft der vzbv, dass die angekündigte Einkassierung der Verbandsklagerechte und weitere Einschnitte der Verbraucherrechte wie eine eingeschränkte Stromkennzeichnung nicht Gegenstand der Kompromisslinie sind. "Verbraucherrechte dürfen kein Bauernopfer sein", so Edda Müller. Damit die Regulierung des Marktes funktioniere, seien nicht weniger Verbraucherrechte, sondern mehr Mitspracherechte, etwa durch die Einrichtung einer Beschlusskammer für Verbraucherfragen, erforderlich. Daher warnte Müller vor einer Streichung lang verhandelter Positionen zur Wahrung der Rechte privater Energieverbraucher.
Als weitere "Bremse des Wettbewerbs" bezeichnet der vzbv einen drohenden Fortbestand von Abschreibungsregeln, die ein kurzfristige Absenkung der Netzentgelte verhindern würden.
[zurück]