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Baden-Württemberg stellt in diesem Jahr 33 Millionen Euro an Fördermittel für den Wohnungsbau zur Verfügung

News vom 16. August 2005

Quelle: Pressemitteilung des baden-württembergischen Innenministeriums vom 15.8.2005

Seit April können in Baden-Württemberg die Fördermöglichkeiten des diesjährigen Wohnraumförderungsprogramms genutzt werden. Das Land hält rund 51 Millionen Euro für die Förderung von über 3.600 Wohneinheiten bereit. Damit wurde die soziale Wohnraumförderung gegenüber dem Programmjahr 2004 deutlich aufgestockt. Rund 35 Millionen Euro kommen der Eigentumsförderung zugute, die damit weiterhin den Schwerpunkt der Förderung ausmacht. Für die Förderung von Mietwohnungen steht mit rund 16 Millionen Euro ein gegenüber dem Vorjahr nahezu doppelt so hoher Anteil zur Verfügung, wodurch das Land insgesamt mit einem sehr ausgewogenen Förderangebot aufwartet. "Aktuell stehen für dieses Jahr noch rund 33 Millionen Euro zur Verfügung", sagte Innenminister Heribert Rech am heutigen Montag in Stuttgart.

"Vor allem jungen Familien mit Kindern muss vordringlich in den Verdichtungsräumen die Möglichkeit eröffnet werden, Wohneigentum zu bilden", erläuterte Rech eine der Zielsetzungen des Programms in der Eigentumsförderung. Das Land unterstütze einkommensschwächere Familien mit mindestens zwei Kindern sowohl bei Bau und Erwerb neuen Wohnraums, als auch beim Erwerb gebrauchten Wohneigentums. Die verbesserte finanzielle Ausgestaltung des Programms führe dazu, dass derzeit noch rund 28 Millionen Euro für die Eigentumsförderung vorhanden seien. "Der Stellenwert des privaten Eigentums aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes wird wohl nirgendwo so deutlich wie beim Wohneigentum. Nach einer aktuellen Umfrage hat eine eigene Immobilie für gut die Hälfte der Deutschen sehr hohe Priorität. Das gilt verständlicherweise ganz besonders im Land der "Häuslebauer", so Rech. "Wir wollen mit dem Landeswohnraumförderungsprogramm dazu beitragen, dass dieser zentrale Punkt in der Lebensplanung gerade von Familien verwirklicht werden kann."

Das Land habe aber nicht nur diese Zielgruppe im Auge. Auch für die Schaffung oder die Modernisierung von Mietwohnungen stünden noch rund fünf Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Das gelte auch für Anträge auf Förderung betreuter Mietwohnungen für Senioren und für schwerbehinderte Menschen, vor allem aber auch für die gut ausgestattete Förderung einer umfassenden Modernisierung von Mietwohnraum, die sich gezielt an Unternehmen der Wohnungswirtschaft richtet. Rech: "Mit Blick auf die demografische Entwicklung kommt dem Bau betreuter Mietwohnungen für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger ein wachsender Stellenwert zu."

Gleichzeitig gewinne der Wohnungsbestand und seine Anpassung an die sich wandelnden Anforderungen ständig wachsendes Gewicht. "Die Förderung der Modernisierung von Mietwohnungsbeständen trägt gezielt dazu bei, das Wohnen in den Städten wieder attraktiver zu machen und damit die innerstädtische Entwicklung zu stärken", betonte der Innenminister. Er appellierte an die Unternehmen der Wohnungswirtschaft, die Modernisierung ihrer Mietwohnungsbestände als notwendigen Bestandteil einer zukunftsorientierten Unternehmensstrategie zu begreifen: "Wer heute in die qualifizierte Modernisierung von Mietwohnungen der fünfziger und sechziger Jahre investiert, wird auch in den kommenden Jahren kaum Probleme haben, Mieter zu finden. Die historisch niedrigen Zinsen auf dem Kapitalmarkt tun ein Übriges, um solche vorausschauenden Investitionen wirtschaftlich profitabel zu machen."


Förderanträge sind auf entsprechenden Vordrucken der L-Bank beim Bürgermeisteramt des Bauorts einzureichen. Auskünfte gibt die für den Bauort zuständige Stelle der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Die Wohnraumförderungsstelle des zuständigen Landratsamts steht für eine eingehende Beratung zur Verfügung. Außerdem gibt es das Expertentelefon der L-Bank unter der Nummer 01801/150-333 Auskünfte zu Finanzierungsfragen.

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