Änderung des Energieeinsparungsgesetzes tritt in Kraft - Energiepass für Altbauten kommt 2006
News vom 8. September 2005
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Heute (8. September 2005) ist die Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG, siehe die News vom 30. Juni 2005) in Kraft getreten. Damit wurde die Grundlage für die Einführung von Energiepässen auch für bereits bestehende Gebäude geschaffen. Hintergrund der Einführung dieser Energiepässe ist die so genannte "Gebäuderichtlinie" der EU, die bis zum 4. Januar 2006 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Richtlinie verlangt als eines der wesentlichen Elemente, dass "beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden dem Eigentümer bzw. dem potenziellen Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt wird". Dadurch sollen die Käufer bzw. Mieter über den Energieverbrauch der Wohnung informiert werden, und die Verkäufer und Vermieter zu Investitionen in energiesparende Maßnahmen angeregt werden, um so die Marktchancen beim Verkauf bzw. der Vermietung zu erhöhen.
Die Details und die Ausgestaltung der Energieausweise müssen jetzt noch in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt werden. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt hat, werde derzeit zusammen mit dem Bundesbauministerium ein entsprechender Entwurf erarbeitet. In diesen sollen auch die Erkenntnisse externer wissenschaftlicher Experten, technischer Gremien sowie Erfahrungen, die in einem Feldversuch der Deutschen Energie-Agentur (dena) mit freiwilligen Energiepässen gesammelt wurden, einfließen. Ziel der Bundesregierung, so das Ministerium, sei ein kostengünstiger, unbürokratischer und zugleich aussagekräftiger Gebäudeenergieausweis. Wann genau die neue Verordnung in Kraft treten wird, ist derzeit noch nicht bekannt.
[zurück]