Neue Berliner Bauordnung im Abgeordnetenhaus beschlossen - Gesetz tritt voraussichtlich zum 1. Februar 2006 in Kraft
News vom 17. September 2005
Quelle: Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 16.9.2005
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat auf seiner gestrigen Sitzung das Gesetz zur Vereinfachung des Berliner Baurechts (Bauvereinfachungsgesetz - BauVG Bln) mit der Neufassung der Berliner Bauordnung beschlossen. Der von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer vorgelegte Gesetzentwurf (siehe dazu die News vom 24. März 2005) wurde in den Beratungen der letzten Wochen nur unwesentlich geändert oder ergänzt und erleichtert das Bauen nachhaltig. Das Gesetzt wird durch das Abgeordnetenhaus spätestens 2010 überprüft, um die Auswirkungen zu evaluieren.
Senatorin Junge-Reyer: "Ich begrüße den Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin. Mit dem neuen Gesetz bekommt Berlin das modernste Baurecht in Deutschland. Es wird das Bauen erheblich beschleunigen. Dieses Reformprojekt zeigt, dass wir in Berlin die Notwendigkeit zur Entbürokratisierung ernst nehmen. Ein erster Schritt ist getan. Wir werden nun intensiv daran arbeiten, weitere überflüssige und teilweise konkurrierende Regelungen abzuschaffen, um dem Gedanken des Bauvereinfachungsgesetzes noch mehr Gewicht zu geben und Bauherren und Architekten von vielen derzeit noch notwendigen Behördengängen zu entlasten." Konstruktive Vorschläge seinen hierzu immer willkommen.
Mit der neuen Verordnung wird das Baurecht erheblich entbürokratisiert, so z. B.:
- Die Errichtung einer Kleingarage oder eines Carports bedarf keiner Baugenehmigung mehr. Völlig ohne Baugenehmigung ist zukünftig auch die Errichtung einer überdachten Terrasse mit einer Fläche von bis zu 30 qm und einer Tiefe von bis zu 3 m möglich. Die bisher meist notwendige Baugenehmigung für die nachträgliche Anbringung von Wärmedämmung entfällt zukünftig ebenfalls ersatzlos. Selbstverständlich müssen die Bauvorschriften auch bei Errichtung dieser genehmigungsfreien Bauten eingehalten werden. Verantwortlich dafür sind die vom Bauherren beauftragten Architekten und Ingenieure.
- Größere Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, für die heute noch eine Baugenehmigung benötigt wird, müssen künftig nur noch der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden. Lässt diese nach vier Wochen nichts von sich hören, darf mit dem Bauen begonnen werden. Die Architekten oder Bauingenieure sind in diesem Verfahren für die Einhaltung des öffentlichen Rechts verantwortlich.
- Weiterhin notwendig sind behördliche Baugenehmigungen für die Errichtung von Sonderbauten, d. h. für den Bau von Hochhäusern, Versammlungsstätten, Krankenhäusern oder Restaurants.
- Die Anforderungen an die baulichen Anlagen sind nur noch auf die aus heutiger Sicht notwendigen Regelungen beschränkt. So wird das neue Brandschutzkonzept die Baukosten senken und das Abstandsflächenrecht die Baugrundstücke besser ausnutzen lassen. Bisher schreibt das Abstandsflächenrecht sehr komplex vor, welcher Abstand zwischen Einfamilienhäusern einzuhalten ist. Mit In-Kraft-Treten der neuen Bauordnung reicht beim Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern - unabhängig von ihrer Gebäudegeometrie - immer ein Abstand von 3 m bis zur Grundstücksgrenze.
Architekten und Ingenieure werden weniger durch behördliche Vorgaben in ihrer Berufsausübung gegängelt.
Das Gesetz wird demnächst im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin veröffentlicht und eine dreimonatige Übergangsfrist zum In-Kraft-Treten des Gesetzes beginnt. Somit kann das neue Baurecht voraussichtlich ab 1. Februar 2006 Anwendung finden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird das Inkrafttreten der neuen Bauordnung mit einer Öffentlichkeitskampagne begleiten.
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