NRW vereinfacht Wohneigentumsförderung - Grundstücksflächengrenze für Eigenheime entfällt
News vom 21. September 2005
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Änderung der Förderbestimmungen für selbstgenutztes Wohneigentum. Nach Angaben des zuständigen Bauministeriums wird die bisherige Beschränkung der Eigentumsförderung auf Grundstücke bis maximal 400 Quadratmeter Größe abgeschafft. Denn in städtischen Gebieten würden schon die hohe Bodenpreise dafür sorgen, dass ohnehin nur kleinere Grundstücke erschwinglich sind, so das Ministerium. In ländlichen Gebieten führe diese Fördervoraussetzung dagegen häufig zu bürokratischem Aufwand, wenn Grundstücke nur deshalb geteilt würden, um die Fördervoraussetzungen darzustellen. Dazu erklärte Bauminister Oliver Wittke (CDU): "Wir wollen zielgerichtet fördern, und wir wollen unbürokratisch fördern. Deshalb habe ich als ersten Schritt zu einer Neuorientierung der Wohnungsbauförderung die Förderpauschalen auf engen Wohnungsmärkten und die Fördermöglichkeiten für Stadtumbaumaßnahmen verbessert sowie die Grundstücksobergrenze bei der Eigentumsförderung abgeschafft. Kosten- und flächensparendes Bauen lässt sich nicht durch bürokratische Gängelung erzwingen. Es ist im ureigenen Interesse der Kommunen, angemessene und bezahlbare Grundstücke für junge Familien auszuweisen.".
Wie Wittke weiter mitgeteilt hat, plant er außerdem eine Verwaltungsreform, um die Bau- und Förderverfahren zu vereinfachen. So soll beim "Bauen im Außenbereich" künftig die Sieben-Jahres-Frist entfallen, während der sich bisher ein Landwirt zum Umbau seines Hofes für Wohn- oder Gewerbezwecke entscheiden musste. Außerdem will Wittke auch die Landesverordnung zum Baugesetzbuch (§ 35) vereinfachen: Bei Genehmigungsverfahren von im Außenbereich liegenden Gebäuden soll künftig die Zustimmungspflicht der Bezirksregierung entfallen. Im Bereich der Förderung schließlich soll die Anzahl der Bewilligungsbehörden für den sozialen Wohnungsbau reduziert werden. Bisher gibt es landesweit 89 dieser Behörden, die bei den Städten und Kreisen angesiedelt sind. "Einige dieser Behörden bearbeiten nur eine relativ geringe Zahl von Anträgen. Ich lasse derzeit prüfen, wie sich dieser zu hohe Verwaltungsaufwand reduzieren lässt, etwa indem man Verbünde zwischen Städten schafft", so Wittke. Als Beispiele nannte er den Emscherraum, die Bonn/Rhein-Sieg-Region oder die benachbarten Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal.
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