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Koalitionsvertrag: Eigenheimzulage wird zum Jahresende abgeschafft - CO2-Gebäudesanierungsprogramm soll erweitert werden

News vom 12. November 2005

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Mehrfach stand die Eigenheimzulage in den letzten Jahren auf der Kippe, doch die endgültige Streichung scheiterte bisher noch am Widerstand des unionsdominierten Bundesrats (siehe die News vom 5. September 2005). Jetzt ist die Abschaffung zum Jahresende beschlossene Sache. Das ergibt sich aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, den die Spitzen der Parteien heute in Berlin offiziell vorgestellt haben. Dort heißt es wörtlich: "Die Eigenheimzulage wird zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Wohneigentum genießt bei den Bürgern eine besonders hohe Akzeptanz im Rahmen der privaten Altersvorsorge. Daher werden wir das selbst genutzte Wohneigentum zum 1. Januar 2007 besser in die geförderte Altersvorsorge integrieren. Die Diskriminierung gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge wird im Interesse einer echten Wahlfreiheit für die Bürger beseitigt.".

Zwar liegt der Entwurf für die notwendige Änderung des Eigenheimzulagengesetzes noch nicht vor, doch nach den Ankündigungen während der Verhandlungen und den vergleichbaren Plänen aus den vergangenen Jahren kommt nur eine Abschaffung für Neufälle in Betracht. Diejenigen, die jetzt schon die Zulagen erhalten oder bis zum Jahresende die notwendigen Voraussetzungen schaffen, werden sie daher aller Voraussicht nach auch (weiterhin) bekommen. Im letzten Jahr sah die damals geplante Stichtagsregelung (siehe die News vom 22. Oktober 2004) vor, dass Bauherren, die vor dem 1. Januar mit der Herstellung beginnen, und Erwerber, die vor dem 1. Januar den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, noch Anspruch auf Eigenheimzulage haben sollten. Als "Beginn der Herstellung", so das Bundesfinanzministerium im Oktober 2004, gelte bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird, und bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen (z. B. eine so genannte "Bauanzeige") einzureichen sind, der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder einen Bauantrag noch die Einreichung von Bauunterlagen erfordern, sei der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten beginnt.

Außerdem sieht der Koalitionsvertrag vor, dass das CO2-Gebäudesanierungsprogramm erweitert werden soll. Dazu heißt es in dem Vertrag wörtlich: "Wir werden ... das CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf ein Fördervolumen von mind. 1,5 Mrd. Euro pro Jahr erhöhen, seine Wirksamkeit und Attraktivität entscheidend verbessern (zum Beispiel durch Umstellung auf Investitionszuschüsse, steuerliche Erleichterungen sowie Einbeziehung des Mietwohnungsbaus) und zusätzlich einen Gebäudeenergiepass einführen. Unser Ziel ist es, dass dadurch jedes Jahr 5% des Gebäudebestands vor Baujahr 1978 energetisch saniert werden.".

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