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Tipps der Verbraucher-Zentrale Thüringen zum Wegfall der Eigenheimzulage

News vom 18. November 2005

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucher-Zentrale Thüringen vom 18.11.2005

CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 abzuschaffen (siehe die News vom 12. November 2005). Bereits laufende Förderungen sind davon jedoch nicht betroffen. Wer bis zum 31.12.2005 noch einen Kaufvertrag abschließt oder einen Bauantrag stellt, kann sich die Förderung ebenfalls noch sichern. Zu warnen ist allerdings vor überstürzten Entscheidungen, denn einmal abgeschlossene Verträge sind bindend. Wer es sich dennoch anders überlegt, muss mit Stornierungskosten zwischen 20.000 und 25.000 Euro rechnen. Statt auf die Schnelle einen Bau- oder Kaufvertrag zu unterschreiben und das erstbeste Finanzierungsangebot zu wählen, sollten die Möglichkeiten einer anbieterneutralen Beratung genutzt werden.

Die wichtigste Grundlage ist eine sichere und optimale Finanzierung. Es ist deshalb zunächst mit kühlem Kopf zu klären, ob die Belastungen aus dem Bau oder Kauf einer Immobilie auf Dauer tragbar sind. Dabei sind zum einen die diversen Nebenkosten bei der Anschaffung zu berücksichtigen. Zum anderen sollte es nicht dazu kommen, dass die Finanzierung nur unter Einrechnung der Eigenheimzulage tragfähig ist. Sie muss auch über die ersten acht Jahre hinaus realisierbar sein und ggf. spätere Belastungsanstiege durch höhere Zinsen berücksichtigen.

Wer einen neutralen und verlässlichen Ratgeber auf dem Weg zum neuen Heim sucht, sollte deshalb die Beratungsmöglichkeit bei der Verbraucher-Zentrale Thüringen nutzen. Neben einer Beratung zum Aufbau der Finanzierung bietet diese auch die Möglichkeit, bei der Suche nach dem individuell günstigsten Angebot zu helfen.

Beim Bau einer Immobilie oder beim Kauf von einem Bauträger müssen Interessenten zudem genau auf die Baubeschreibung und die Ausgestaltung der Vertragswerke achten. Die Verbraucherzentrale stellt immer wieder fest, dass Baubeschreibungen, in denen die technischen Merkmale der Immobilie festgelegt werden sollen, unpräzise und lückenhaft sind. In den teils umfangreichen Vertragswerken finden sich zudem oftmals Klauseln, die für Auftraggeber oder Käufer nachteilig sind. Dies betrifft insbesondere Zahlungspläne, Haftungsausschlüsse des Anbieters sowie auch die Fristen für die Fertigstellung.


Die Verbraucher-Zentrale Thüringen bietet neben Baufinanzierungsberatung sowohl eine Überprüfung von Baubeschreibungen, als auch von Verträgen, die mit Bauträgern abgeschlossen werden. Terminvereinbarungen sind möglich unter der Telefonnummer 0361/555140.

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