Bundestag berät über Abschaffung der Eigenheimzulage
News vom 1. Dezember 2005
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Der Bundestag hat heute in erster Lesung über das "Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage" beraten. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben dazu einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt (Bundestags-Drucksache 16/108 vom 29. November 2005), dem die Bundesregierung am Dienstag zugestimmt hatte (siehe die News vom 29. November 2005). Das Gesetz, das zum 1. Januar 2006 in Kraft treten soll, besteht im wesentlichen aus folgender Ergänzung des Eigenheimzulagengesetzes:
"Dieses Gesetz ist letztmals anzuwenden, wenn der Anspruchsberechtigte im Fall der Herstellung vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung des Objekts begonnen oder im Fall der Anschaffung die Wohnung auf Grund eines vor diesem Zeitpunkt rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts angeschafft hat oder vor diesem Zeitpunkt einer Genossenschaft beigetreten ist."
Mit "Objekt" im Sinne des Gesetzes ist das geförderte Haus bzw. die geförderte Wohnung gemeint. Diejenigen, die schon jetzt die Zulagen erhalten oder vor dem Stichtag 1. Januar 2006 die genannten Voraussetzungen erfüllen, sind von der Änderung nicht betroffen und erhalten die Eigenheimzulage nach dem bisher geltenden Recht (siehe dazu auch die News vom 21. November 2005). Der Gesetzentwurf bekräftigt ferner die Absicht, dass das selbstgenutzte Wohneigentum (in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren) ab dem 1. Januar 2007 besser in die geförderte private Altersvorsorge integriert werden soll.
Wie bei einer ersten Gesetzeslesung üblich, wurde der Entwurf an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen, dessen nächste reguläre Sitzung für den 21. Dezember 2005 angesetzt ist. In den letzten Jahren waren die Pläne der rot-grünen Bundesregierung zur Streichung der Zulage stets an der Unionsmehrheit im Bundesrat gescheitert (siehe dazu die News vom 5. September 2005). Das ist diesmal wegen der großen Koalition, die sich die Abschaffung der Eigenheimzulage auch im Koalitionsvertrag auf die Fahne geschrieben hat (siehe die News vom 12. November 2005), nicht mehr zu erwarten, so dass die Zulage für Neufälle tatsächlich nur noch bis zum 31. Dezember 2005 gewährt werden wird.
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