Bundesrat besiegelt Ende der Eigenheimzulage für Neufälle ab 2006
News vom 21. Dezember 2005
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
In seiner heutigen Sitzung in Berlin hat der Bundesrat erwartungsgemäß dem Entwurf des "Gesetzes zur Abschaffung der Eigenheimzulage" (siehe die News vom 15. Dezember 2005) zugestimmt. Damit kann das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2006 in Kraft treten.
Auch mit dem neuen Gesetz erhalten diejenigen, denen bereits nach geltendem Recht die Eigenheimzulage gewährt wird, die Zulage weiterhin bis zum Ende des Förderzeitraums. Allerdings soll die Übertragung der bisher gewährten Zulage auf ein so genanntes "Folgeobjekt" ab 2006 nicht mehr zulässig sein (siehe dazu die News vom 14. Dezember 2005). Für Neufälle sieht das Gesetz dagegen folgende Regelung vor: Bauherren, die vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung beginnen, und Erwerber, die vor dem 1. Januar 2006 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, haben ebenfalls noch Anspruch auf Eigenheimzulage. Für sie gelten dann also noch die bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren.
Als "Beginn der Herstellung", so das Bundesfinanzministerium, gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird, und bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen (z. B. eine so genannte "Bauanzeige") einzureichen sind, der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder einen Bauantrag noch die Einreichung von Bauunterlagen erfordern, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten beginnt (siehe dazu die News vom 21. November 2005). Verbraucherschützer warnen allerdings davor, jetzt allein wegen der Streichung der Zulage noch kurzfristig Wohneigentum zu erwerben (siehe die News vom 5. Dezember 2005).
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