Überblick: So fördern die Bundesländer im Jahr 2006
News vom 5. Januar 2006
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Zum Jahreswechsel sind einige Landesförderprogramme aus dem Jahr 2005 eingestellt worden, andere sind bereits neu in Kraft getreten. Hier eine Übersicht über die Förderpläne der einzelnen Bundesländer für selbstgenutztes Wohneigentum im Jahr 2006, soweit bisher Informationen zu erhalten waren:
- Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg ist am 2. Januar 2006 das "Landeswohnraumförderungsprogramm 2006" in Kraft getreten. Außerdem sind noch Mittel des Programms "1.000 Häuser für Familien" vorhanden. Im Landeswohnraumförderungsprogramm wird künftig danach unterschieden, ob der Bauherr bzw. Käufer noch Anspruch auf die Eigenheimzulage hat (siehe dazu die News vom 28. Dezember 2005).
- Bayern:
In Bayern gelten die Richtlinien des vergangenen Jahres noch bis zum 31. Dezember 2006, so dass hier voraussichtlich alles so bleibt wie im Jahr 2005.
- Berlin:
In Berlin wird es voraussichtlich auch 2006 keine Landesmittel zur Förderung des selbst genutzten Wohneigentums geben.
- Brandenburg:
In Brandenburg endeten die Richtlinien des vergangenen Jahres offiziell am 31. Dezember 2005. Es ist aber zu erwarten, dass die Förderung mit einigen Änderungen verlängert wird.
- Mecklenburg-Vorpommern:
In Mecklenburg-Vorpommern wird es nach Auskunft des zuständigen Ministeriums für Arbeit und Bau auch 2006 keine Landesmittel zur Förderung des selbst genutzten Wohneigentums geben.
- Nordrhein-Westfalen:
In Nordrhein-Westfalen gibt es nach Angaben der zuständigen Wohnungsbauförderungsanstalt seit dem 20. Dezember 2005 einen Bewilligungsstopp. Förderanträgenträge könnten aber weiterhin gestellt werden. Die neuen Bestimmungen werden voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar vom Ministerium für Bauen und Verkehr veröffentlicht. Nähere Einzelheiten der geplanten Förderung sind noch nicht bekannt.
- Saarland:
Im Saarland wird nach Auskunft des zuständigen Finanzministeriums derzeit weiterhin nach den Bedingungen des Jahres 2005 gefördert. Ob und inwieweit es in diesem Jahr noch Änderungen geben werde, sei derzeit noch nicht absehbar.
- Sachsen-Anhalt:
Im Sachsen-Anhalt wird nach Auskunft der zuständigen Investitionsbank derzeit weiterhin nach den Bedingungen des Jahres 2005 gefördert. Allerdings seien voraussichtlich im Februar Änderungen bei den Förderbestimmungen zu erwarten. Näheres dazu ist noch nichts bekannt.
Die - teilweise schon aktualisierten - Förderbestimmungen der einzelnen Länder finden Sie in unserer Rubrik
"Richtlinien Bundesländer". Beachten Sie auch: In den Ländern, in denen derzeit nicht mit Landesmitteln gefördert wird (Berlin, Mecklenburg-Vorpommern), kommt die Unterstützung durch die Programme der
KfW Förderbank in Betracht.
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