Neue Initiative "Neues Wohnen in der Innenstadt" in Mecklenburg-Vorpommern
News vom 14. Januar 2006
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
In Mecklenburg-Vorpommern haben das Ministeriums für Arbeit, Bau und Landesentwicklung und die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern die gemeinsame Initiative "Neues Wohnen in der Innenstadt" ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist, Bauwillige, die die Errichtung eines eigenen Wohnhauses planen, für ein Wohnen in der Innenstadt zu gewinnen. In engem Zusammenwirken von Bauherren und Architekten sollen beispielhaft Wohngebäude für Baulücken entworfen und errichtet werden, die auf die Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten sind und zugleich städtebaulich und architektonisch überzeugen. Zielgruppe sind diejenigen Bauwilligen, für die aus den verschiedensten Gründen eine sanierte Innenstadtwohnung nicht in Betracht kommt und die deshalb zu einem neu errichteten Eigenheim außerhalb der Innenstadt tendieren
Im Rahmen der Initiative werden auch die Fördermöglichkeiten aufgestockt, um potentiellen Bauherren das Vorhaben schmackhaft zu machen. Bislang konnten Bauwillige für den Neubau in einer Baulücke bis zu 300 Euro pro Quadratmeter aus Mitteln der Städtebauförderung erhalten. Mit der Initiative "Neues Wohnen in der Innenstadt" werden sie jetzt zusätzlich in der Planungsphase unterstützt. Die Initiative stellt allerdings kein neues Förderprogramm dar, sondern nutzt die bereits bestehenden Fördermöglichkeiten nach den geltenden Städtebauförderungsrichtlinien. Insgesamt können Bauherren so bis zu knapp 10.000 Euro erhalten, die sich wie folgt zusammensetzen: Honorar für drei Vorplanungen in Höhe von je 1.500 Euro, Honorar für die Entwurfsplanung in Höhe von bis zu 5.000 sowie eine Aufwandsentschädigung für den Vertreter der Architektenkammer in Höhe von 100 Euro.
Allerdings: Einfach einen Architekten beauftragen und loslegen ist nicht drin. Denn die Unterstützung durch die Initiative und die Vergabe der Mittel ist an ein bestimmtes Verfahren gebunden: Nach der Auswahl eines geeigneten Grundstücks suchen die Kommunen in öffentlichen Veranstaltungen nach interessierten Bauwilligen, die ihre Vorstellungen und Wünsche in einer Aufgabenstellung formulieren. Anschließend wählt die Gemeinde drei Architekten aus, die zur Teilnahme an dem Verfahren bereit sind. Auf der Grundlage der Aufgabenstellung erarbeiten die Architekten Studien mit Grundriss, Schnitten und Ansichten sowie einer Kostenschätzung. Der vom Bauwilligen ausgewählte Architekt erstellt hernach eine Entwurfsplanung mit einer Kostenberechnung. Erst dann darf die weitere Planung und die Bauausführung in Auftrag gegeben werden.
Weitere Informationen zur Initiative "Neues Wohnen in der Innenstadt" sowie eine Liste der der innerstädtischen Sanierungs- und Aufwertungsgebiete von Ahlbeck bis Zinnowitz, in denen das Vorhaben mit Städtebauförderungsmitteln unterstützt werden kann, finden Sie hier im Internet-Angebot des mecklenburg-vorpommerschen Ministeriums für Arbeit, Bau und Landesentwicklung.
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