Brandenburg: Wohneigentumsrichtlinie zur Landesförderung mit kleinen Änderungen verlängert
News vom 3. Februar 2006
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
In Brandenburg ist die seit 2002 geltende Wohneigentumsrichtlinie bis zum Jahresende verlängert worden (siehe die News vom 5. Januar 2006). Wie die InvestitionsBank des Landes mitteilt, hat es dabei ein paar Veränderungen gegeben. Im Wesentlichen seien folgende Punkte geändert worden.
- Die innerstädtische Förderausrichtung wurde weiter verstärkt und an die förderfähige Gebietskulisse angepasst
- Haushalte, die nur aus zwei Personen bestehen, sind zuwendungsfähig, wenn ihre Maßnahmen innerhalb der Gebietskulisse liegt
- Die Obergrenze für Grundstückskosten innerhalb der Gebietskulisse wurde erhöht
- Der Förderbetrag je Kind wurde erhöht
- Die bisherige Anlage der Richtlinie für Kommunen mit zentralörtlicher Funktion entfällt. Eine damit verbundene Förderung wird durch einen Betrag für Maßnahmen innerhalb der Gebietskulisse ersetzt
- Der sog. Mindestrückbehalt wird nach zwei Haushaltsgrößen unterschieden
- Für die Anschubfinanzierung wurden der Förderbetrag und die Dauer der Zinsfreiheit erhöht
- Für die Gewährung einer Spitzenfinanzierung wurde der Förderbetrag erhöht und die Mindestaufwendungen gesenkt.
Für das Programm "Wohneigentum/Stadtumbau" werden dagegen keine Anträge mehr entgegengenommen. Das brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung hat mit Wirkung vom 3. November 2005 einen Antragsannahmestopp verfügt.
Die Änderungen werden derzeit in unsere Rubrik "Richtlinien Bundesländer" und den Förderrechner eingearbeitet.
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