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Wohnungsbauprogramm 2006 mit neuer Förderstruktur für Nordrhein-Westfalen vorgestellt

News vom 10. Februar 2006

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Der nordrhein-westfälische Bauminister Oliver Wittke (CDU) hat Ende Januar das neue Landeswohnungsbauprogramm für das Jahr 2006 vorgestellt (siehe dazu auch die News vom 5. Januar 2006). Das Land stellt nach Angaben des Ministeriums in diesem Jahr rund 560 Millionen Euro für den Bau von Eigenheimen für Familien mit mindestens einem Kind oder einem behinderten Angehörigen bereit. Damit seien etwa zwei Drittel des Landeswohnungsbauprogramms in Höhe von 940 Millionen Euro für Eigentumsmaßnahmen reserviert, so Wittke. Im vergangenen Jahr hatte das Land nach Angaben des Minsteriums mit 892,5 Millionen Euro insgesamt 15.738 Wohneinheiten gefördert, davon 7.719 im Eigentumsbereich.

Beim selbst genutzten Wohneigentum führt das Wohnungsbauprogramm 2006 gegenüber der bisherigen Förderung zu diversen Änderungen. So wird der der Kreis der Berechtigten nach Angaben des Ministeriums ab sofort erweitert, weil die bisherigen Einkommensgrenzen um fünf Prozent angehoben werden. Daher können in allen Regionen Nordrhein-Westfalens künftig auch Haushalte gefördert werden, die die gesetzlich bestimmten Einkommensgrenzen um bis zu 40 Prozent überschreiten. Bisher durfte die Einkommensgrenze nur bei der Förderung in so genannten "Ballungskernen" und "solitären Verdichtungsgebieten" um höchstens 30 % überschritten werden. Neu ist auch, dass es statt der bisher drei ("Typ 1" - "Typ 3") zukünftig nur noch zwei Fördermodelle gibt: Das Modell A für diejenigen, die die gesetzlichen Einkommensgrenzen einhalten, und das Modell B für diejenigen, die um bis zu 40 Prozent darüber liegen. Auch die Förderstruktur mit ihren diversen Zusatzdarlehen wird etwas vereinfacht: Bei beiden Modellen gibt es ein Baudarlehen als Grundpauschale, das beim Modell A bis zu 45.000 Euro und beim Modell B bis zu 20.000 Euro beträgt. Dazu kommt bei beiden Modellen ein Bonus von 5.000 Euro pro Kind sowie ein Stadtbonus von 20.000 Euro für Vorhaben in Ballungskernen und Verdichtungsgebieten. Hierzu zählen insgesamt 32 Städte, darunter z. B. Aachen, Bochum, Köln, Neuss, Siegen und Wuppertal. Zusätzlich erhalten gering verdienende Haushalte im Modell A ein Starterdarlehen in Höhe von 8.000 Euro. Grundsätzlich gelten beide Modelle sowohl für Neubau und Ersterwerb als auch für den Erwerb von Wohnraum aus dem Bestand und den Ausbau oder die Erweiterung von vorhandenem Wohneigentum. Wie der Minister weiter mitteilte, sind die neuen Förderrichtlinien deutlich schlanker als bisher. "Viele Prüfstandards entfallen, wie zum Beispiel die Grundstücksobergrenze oder die Prüfung, wie viele Geschosse ein Gebäude hat", sagte Wittke.

Neu eingeführt wird 2006 das Programm "Investive Bestandsförderung", mit dem der barrierearme oder -freie Umbau von bestehendem Wohnraum unterstützt wird. Die Förderung von ebenerdigen Duschen, rollstuhlgerechten Türen oder barrierefreien Eingängen etc. ist dabei erstmals nicht mehr an die Schaffung von Sozialwohnungen gebunden, sondern steht allen Hausbesitzern offen. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Kosten als Darlehen, maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit. Insgesamt stellt das Land hierfür 30 Millionen Euro bereit.


Sobald uns die neuen Förderbestimmungen vorliegen, werden wir sie in unserer Rubrik "Richtlinien Bundesländer" und dem Förderrechner einarbeiten.

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