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Privates Baurecht: Klage des vzbv gegen Vergabeausschuss geht nach Teilerfolg beim Landgericht Berlin in die nächste Runde

News vom 16. Februar 2006

Quelle: Pressemitteilung des vzbv vom 16.2.2006

Die Auseinandersetzung um die Rechtswidrigkeit privater Bauverträge nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) (siehe die News vom 12. Dezember 2005) geht in die nächste Runde. Nachdem das Landgericht Berlin im Dezember 2005 die Klage gegen den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) abgewiesen hatte, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jetzt Berufung gegen das Urteil eingelegt. In dem Urteil des Landgerichts sieht der vzbv dennoch einen Teilerfolg, bestätigte das Gericht doch den Deutschen Vergabeausschuss als juristisch Verantwortlichen.

Hintergrund: Das Gericht sieht den DVA - den geistigen Urheber und Verfasser der VOB/B - als Empfehler der VOB/B und damit als juristisch verantwortlich für die Verbreitung der VOB/B bei Verbraucherverträgen. "Das Gericht hat der Auffassung des DVA eine klare Absage erteilt, er müsse sich nicht um Verbraucher kümmern", so Edda Müller. Die Haltung des DVA sei der beste Beleg dafür, dass Verbraucherschutz dort an der falschen Adresse sei. Der vzbv forderte die Bundesregierung auf, endlich ein privates Bauvertragsrecht im BGB zu verankern, das privaten Bauherren angemessene Schutzrechte gibt.

VOB/B bei privaten Bauverträgen rechtswidrig?
Die ursprünglich für öffentliche Bauaufträge entwickelte VOB/B ist die Vertragsgrundlage für etwa 70 bis 80 Prozent aller privaten Bauvorhaben. Hier führt sie nach einem vom vzbv beauftragten Rechtsgutachten bei nicht weniger als 24 Klauseln zu massiven Benachteiligungen der Verbraucher, ohne dass Verbraucher hiergegen Schutz genießen (siehe die News vom 21. April 2004). Denn die Inhalte der VOB/B sind bereits seit 1977 durch Gesetz und Rechtsprechung einer gesetzlichen Kontrolle entzogen. Diese branchenspezifische Bevorzugung von Bauwirtschaft und -handwerk zu Lasten von Verbrauchern verstößt laut Gutachten gegen EU-Recht, konkret gegen die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (93/13/EWG). Die auf das Gutachten gestützte Klage des vzbv hatte das Landgericht mit der Begründung abgelehnt, es bestehe kein Widerspruch zwischen der nationalen Kontrollfreistellung und EU-Recht.

Welche unzulässigen Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002 enthalten sind, zeigt das im Auftrag des vzbv erstellte Rechtsgutachten von Professor Hans-W. Micklitz von der Universität Bamberg. Einige Beispiele:


Chronologie des Verfahrens gegen den DVA:

Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 7. Dezember 2005 (als PDF-Datei, ca. 2,8 MB), eine Zusammenfassung des Gutachtens sowie die Texte der VOB/B 2002 und der Richtlinie 93/13/EWG finden Sie hier im Internet-Angebot des vzbv.

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