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Neue Richtlinie des Marktanreizprogramms für Solaranlagen und Biomassekessel in Kraft getreten

News vom 23. März 2006

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Gestern (22. März 2006) ist die neue Richtlinie für das so genannte "Marktanreizprogramm" zur Förderung der erneuerbaren Energien im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Mit diesem Programm werden unter anderem Solaranlagen für Heizung und Warmwasser sowie Biomassekessel gefördert. Die Zuschüsse nach der neuen Richtlinie sind gegenüber der bisherigen Förderung allerdings um 20 Prozent gekürzt worden (siehe dazu die News vom 16. März 2006).

Im Einzelnen sind für Privatpersonen folgende Fördermittel vorgesehen:

Die neuen, reduzierten Fördersätze gelten für alle noch nicht beschiedenen Förderanträge. Das Bundesumweltministerium bittet die Antragsteller um Verständnis, da sich die Versendung der Bescheide trotz aller Vorarbeiten über einige Wochen erstrecken werde. Die neuen Bestimmungen gelten bis Ende 2006, Anträge können voraussichtlich bis zum 15. Oktober 2006 gestellt werden (siehe dazu auch die News vom 3. November 2005). Wie auch bisher schon ist allgemeine Voraussetzung der Förderung, dass mit dem Vorhaben vor Antragstellung nicht begonnen werden darf. Als Vorhabensbeginn gilt nach den Richtlinien "der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden."


Zuständig für die Förderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Strasse 29 - 35, 65760 Eschborn, Telefon: 06196/908-625, Fax: 06196/908-800 oder 06196/94226. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen und Antragsformulare.

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