Gesetz zum Steuerabzug für Handwerkerrechnungen tritt in Kraft
News vom 6. Mai 2006
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Heute (6. Mai 2006) ist das "Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung" in Kraft getreten. Es sieht unter anderem vor, dass neben den so genannten "haushaltsnahen Dienstleistungen" künftig auch Maßnahmen zur Modernisierung und Instandhaltung des Wohnraums in Privathaushalten (bis maximal 600 Euro) steuerermäßigend berücksichtigt werden können (siehe die News vom 7. April 2006). Die Vorschrift ist erstmals für im Veranlagungszeitraum 2006 geleistete Aufwendungen anzuwenden, soweit die den Aufwendungen zu Grunde liegenden Leistungen nach dem 31. Dezember 2005 erbracht wurden.
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