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Neue Richtlinie des Marktanreizprogramms für Solaranlagen und Biomassekessel in Kraft getreten

News vom 21. Juni 2006

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Vor einigen Tagen hatte das Bundesumweltministerium mitgeteilt, dass die Fördersätze des so genannten "Marktanreizprogramm" zur Förderung der erneuerbaren Energien rückwirkend zu 1. Februar 2006 gesenkt wurden (siehe die News vom 10. Juni 2006). Dadurch soll der großen Anzahl der Förderanträge und der gestiegenen Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen Rechnung getragen werden. Mit dem Programm werden unter anderem Solaranlagen für Heizung und Warmwasser sowie Biomassekessel gefördert. Heute (21. Juni 2006) ist die neue Richtlinie des Programms im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten.

Im Einzelnen sind für Privatpersonen folgende Fördermittel vorgesehen (die "bisher"-Angaben beziehen sich auf die Fassung der Richtlinie vom 14. März 2006, siehe dazu die News vom 23. März 2006):

Die neuen, reduzierten Fördersätze gelten für alle Förderanträge, die seit dem 1. Februar 2006 beim BAFA (siehe unten) eingegangen sind. Die neuen Bestimmungen gelten bis Ende 2006, Anträge können voraussichtlich bis zum 15. Oktober 2006 gestellt werden. Wie auch bisher schon ist allgemeine Voraussetzung der Förderung, dass mit dem Vorhaben vor Antragstellung nicht begonnen werden darf. Als Vorhabensbeginn gilt nach den Richtlinien "der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden."


Weitere Informationen zum "Marktanreizprogramm" zur Förderung der erneuerbaren Energien gibt es im Internet unter www.erneuerbare-energien.de. Zuständig für die Förderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Strasse 29 - 35, 65760 Eschborn, Telefon: 06196/908-625, Fax: 06196/908-800 oder 06196/94226. Dort erhalten Sie ebenfalls weitere Informationen sowie die Antragsformulare.

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