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Bundestag beschließt "Steueränderungsgesetz 2007" - Kindergeld-Kürzung trifft auch Häuslebauer

News vom 30. Juni 2006

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Der Bundestag in Berlin hat gestern das so genannte "Steueränderungsgesetz 2007" beschlossen. Es sieht unter anderem Kürzungen bei der Pendlerpauschale, beim Sparerfreibetrag und bei der Abzugsfähigkeit von häuslichen Arbeitszimmern vor. Außerdem werden die Altersgrenzen für das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag bei volljährigen Kindern im Bundeskindergeldgesetz und in § 32 Einkommensteuergesetz (EStG) von bisher 27 auf 25 Jahre abgesenkt. Die Absenkung betrifft Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983. Für Kinder des Jahrgangs 1982 werden Kindergeld und Kinderfreibetrag noch bis zur Vollendung des 26. Lebensjahr gewährt.

Diese Änderungen können sich auch bei der Baufinanzierung auswirken. Denn die Kinderzulage wird nach § 9 Abs. 5 Eigenheimzulagengesetz nur gewährt, wenn der "Anspruchsberechtigte oder sein Ehegatte im jeweiligen Kalenderjahr des Förderzeitraums einen Freibetrag für Kinder nach § 32 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes oder Kindergeld erhält" (siehe dazu auch die News vom 30. Oktober 2002). Die Regeln der Einkommenberechnung für die Landesfördermittel in § 9 Wohnraumförderungsgesetz verweisen für den Kinderfreibetrag ebenfalls auf "Kinder im Sinne des § 32 EStG". Und auch die Richtlinien für die Vergabe der Fördermittel in den einzelnen Bundeländern knüpfen bei der Frage, wer noch als "Kind" gelten soll, meist an diese steuerrechtliche Kindesdefinition an.

Die neuen Regelungen, denen der Bundesrat noch zustimmen muss, sollen zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.

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