Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde gegen Grundsteuer nicht an
News vom 14. Juli 2006
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung der Grundsteuer für selbst genutzte Eigenheime nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 21. Juni 2006, Az.: 1 BvR 1644/05). Der Beschluss erging ohne weitere Begründung. Damit müssen Hausbesitzer auch weiterhin Grundsteuer für selbst genutztes Wohneigentum zahlen.
Die Beschwerdeführer, zwei Immobilienbesitzer aus Baden-Württemberg, hatten sich nach Angaben ihrer Anwälte gegen die Festsetzung von Grundsteuer auf die von ihnen selbst und ihren Familien bewohnten Grundstücke gewandt. Sie waren der Ansicht, die Eigentumsgarantie des Artikel 14 Grundgesetz verbiete es dem Gesetzgeber, auf die Wirtschaftsgüter des persönlichen Gebrauchsvermögens zuzugreifen, und hatten sich sich dafür auf den so genannten "Vermögenssteuerbeschluss" des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 1995 berufen.
Den vollständigen Beschlusstext finden Sie hier im Internet-Angebot des Bundesverfassungsgerichts.
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