Zur vzbv-Homepage Zur KfW-Förderbank
Zur Startseite
Sie sind hier: > baufoerderer.de > News > News-Archiv > Baufinanzierung und -förderung > Meldung vom 20.7.06

Richtlinienänderung im Förderprogramm zur Vor-Ort-Energieberatung geplant - Seit 17. Juli 2006 eingegangene Anträge werden bis auf weiteres abgelehnt

News vom 20. Juli 2006

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Im Rahmen der "Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort" - kurz "Vor-Ort-Beratung" - unterstützt der Bund schon seit einigen Jahren die Energiesparberatung, indem er einen Teil der Kosten des Beraters übernimmt. Förderfähig ist eine Beratung, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und -verteilung (unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien) bezieht und die von einem vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassenen Berater durchgeführt wird. Zu den weiteren Voraussetzungen der Förderung gehört unter anderem, dass die Baugenehmigung vor dem 1. Januar 1984 bzw. in den neuen Bundesländern vor dem 1. Januar 1989 erteilt worden ist.

Wie das BAFA jetzt mitgeteilt hat, übertraf das Interesse an dem Förderprogramm in diesem Jahr bei weitem die ursprünglichen Planungen. Die rege Inanspruchnahme des Beratungsprogramms sei energiepolitisch sehr erfreulich. Doch die große Nachfrage hat auch dazu geführt, dass die Fördergelder früher aufgebraucht wurden.

Um dem Bundeshaushalt 2006 Rechnung zu tragen und die Kontinuität des Förderprogramms im Hinblick auf die weitere Antragsentwicklung möglichst bis zum Jahresende sicherzustellen, hat sich der Bund daher entschlossen, das Förderprogramm vorübergehend auszusetzen, so das BAFA. Anträge, die bis zum 16. Juli 2006 im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingegangen sind, würden im Rahmen der derzeit bestehenden Richtlinie positiv beschieden, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Anträge ab Eingangsdatum 17. Juli 2006 würden dagegen bis auf weiteres ohne jegliche fachliche Prüfung abgelehnt.

Nach Angaben des BAFA ist außerdem beabsichtigt, die Richtlinieninhalte umgehend zu ändern. Eine Antragstellung sei wieder möglich, sobald die geänderte Richtlinie - voraussichtlich im Laufe des August 2006 - in Kraft tritt. Der noch nicht mit allen beteiligten Ressorts abgestimmte Entwurf sehe eine deutliche Verlängerung der Laufzeit über das Ende dieses Jahrens hinaus vor. Außerdem solle das Verwaltungsverfahren beim BAFA erheblich geändert und vereinfacht werden. Noch für dieses Jahr sei auch die Unterstützung der elektronischen Antragstellung sowie der Einreichung von elektronischen Verwendungsnachweisunterlagen (z. B. dem Beratungsbericht) geplant. Hinzu komme ein stärker automatisiertes Verfahren bei der erstmaligen Anerkennung als Antragsberechtigte(r). Auch inhaltlich werde es verschiedene Anpassungen und Vereinfachungen geben.

Hausbesitzer, die die Beratungsförderung in Anspruch nehmen wollen, können den Förderantrag nicht selbst stellen. Denn antragsberechtigt für das Programm sind nur Energieberater, die bestimmte persönliche Voraussetzungen (Fachkenntnis, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit) erfüllen. Daran werde sich auch nach der Neufassung der Richtlinien nichts ändern, so das BAFA abschließend. Interessierte Hausbesitzer sollten die Fördermöglichkeiten daher frühzeitig mit ihrem Energieberater besprechen.


Zuständig für die Förderung der Vor-Ort-Beratung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Strasse 29 - 35, 65760 Eschborn, Telefon: 06196/908-0, Fax: 06196/908-800. Über die Einzelheiten der Änderungen will das BAFA auf seiner Homepage unter "Energie/Energiesparberatung" informieren, sobald die relevanten Informationen veröffentlicht werden können.

[zurück]