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NRW: Starterdarlehen statt Eigenheimzulagedarlehen - Zinsgünstige Förderung für einkommensschwache Haushalte

News vom 16. August 2006

Quelle: Pressemitteilung der NRW.BANK vom 15.8.2006

Die NRW.BANK, Bereich Wohnungsbauförderungsanstalt (Wfa), hat im ersten Halbjahr 2006 über 3.400 Haushalte mit rund 200 Millionen Euro bei der Bildung selbst genutzten Wohneigentums unterstützt. 570 Haushalte konnten dabei nach Wegfall des Eigenheimzulagedarlehens von dem neuen Starterdarlehen profitieren. Insgesamt gewährte die NRW.BANK Starterdarlehen in Höhe von 4,5 Millionen Euro.

Die neuen, vereinfachten Fördermodelle zur Bildung selbst genutzten Wohneigentums (siehe die News vom10. Februar 2006) werden gut angenommen. Im Fördermodell A gewährt die NRW.BANK, Bereich Wohnungsbauförderungsanstalt (Wfa), zusätzlich zur Grundförderung ein so genanntes Starterdarlehen, mit dem die Finanzierungslücke nach dem Wegfall des Eigenheimzulagedarlehens geschlossen wird. Damit kommt ein Haushalt mit zwei Kindern bei Einhaltung der entsprechenden Einkommensgrenze (42.006 Euro Bruttoeinkommen, 47.720 Euro bei jungen Ehepaaren mit zwei Kindern) auf insgesamt 83.000 Euro Fördermittel (neues Objekt, Ort mit Stadtbonus).

Das Starterdarlehen in Höhe von 8.000 Euro wird in den ersten fünf Jahren zinsfrei gewährt; danach erfolgt eine Verzinsung zu 3,5 Prozent jährlich - aber nur, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird. Eine weitere Zinsfreiheit bis zum 15. Jahr ist möglich, wenn der Haushalt weiterhin unter der für die Zinsbemessung erhöhten Einkommensgrenze bleibt. Getilgt wird in 16 bis 19 Jahren.

Neben der Zinslosigkeit hat das Starterdarlehen der NRW.BANK den besonderen Vorteil eines sog. mezzaninen Produkts (Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital): Die örtlichen Bewilligungsbehörden erkennen das Starterdarlehen als Eigenleistung an; auch mitfinanzierende Banken und Sparkassen berücksichtigen die Förderdarlehen als Ersatz der Eigenleistung. Der Kunde hat so den doppelt positiven Effekt eines zinsfreien Finanzierungsmittels und eines leichteren Zugangs zu den Baufinanzierungsprodukten von Banken und Sparkassen. Denn mit der öffentlichen Förderung der NRW.BANK sind die Banken und Sparkassen eher bereit, sich mit Krediten an der Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums einkommensschwacher Haushalten zu beteiligen.


Wer wissen möchte, ob er die nordrhein-westfälische Landesförderung mit Starterdarlehen erhält, kann das mithilfe unseres Förderrechners sowie des Online-Förderberaters der Wfa herausfinden. Rat und Hilfe bietet auch die telefonische Förderberatung der NRW.BANK/Wfa unter 0211/91741-7640 (Carsten Peuser) und 0211/91741-7647 (Jürgen Jankowski) sowie das jeweilige Amt für Wohnungswesen der Stadt- oder Kreisverwaltung vor Ort.

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