Neue Landesbauordnung in Mecklenburg-Vorpommern: Rauchwarnmelder werden Pflicht
News vom 4. September 2006
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
In Mecklenburg-Vorpommern ist zum 1. September 2006 die neue Landesbauordnung in Kraft getreten. Sie enthält unter anderem auch die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in Neubauwohnungen. Demnach müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen müssen bis spätestens Ende 2009 entsprechend ausgerüstet werden (§ 48 Abs. 3 LBauO M-V).
Rauchwarnmelder in Privatwohnungen sind nach Angaben des Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e. V. (bvbf) bereits in Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Hessen, Schleswig-Holstein und Hamburg vorgeschrieben (siehe dazu auch die News vom 24. März 2006 und vom 12. Dezember 2005). Wie wichtig Rauchmelder sind, zeigt sich daran, dass die meisten der jährlich mehr als 600 Brandopfer in Deutschland nicht durch Flammen, sondern durch Rauchvergiftungen ums Leben kommen, so der bvbf. Moderne Rauchmelder, die als batteriebetriebene Geräte unabhängig von der Stromversorgung funktionieren, erkennen selbst feinste Rauchpartikel und lösen dann einen schrillen Alarmton aus. Speziell für schwerhörige oder gehörlose Menschen werden zudem Modelle angeboten, die über optische Signale vor Feuer und Rauch warnen.
Die neue Landesbauordnung für Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier im Internet-Angebot des Ministeriums für Arbeit und Bau des Landes.
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