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vzbv: Neue Verordnungen für die Grundversorgung mit Strom und Gas und den Netzanschluss stärken Rechte der Verbraucher

News vom 18. Oktober 2006

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Die Bundesregierung hat heute Verordnungen zur Neufassung der allgemeinen Versorgungsbedingungen für Strom und Gas bestätigt, so dass diese in Kürze in Kraft treten können. Die Änderungen betreffen die "Niederspannungs-" und die "Niederdruckanschlussverordnung" sowie die so genannten "Grundversorgungsverordnungen" für Strom und Gas. Die Niederspannungs- und die Niederdruckanschlussverordnung enthalten u. a. die Bedingungen für den Netzanschluss von Privatverbrauchern an das Strom- und Gasnetz sowie für die Nutzung dieses Anschlusses. Die "Grundversorgungsverordnungen" regeln Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Versorgung von Haushaltskunden mit Strom und Gas sowie Bedingungen einer Ersatzversorgung insbesondere im Falle eines Ausfalls des bisherigen Lieferanten.

Die neuen Regelungen sollen Rechtssicherheit für alle Haushaltskunden und die betroffenen Energieversorger schaffen. Nach Angaben des Bundeswirtschaftministeriums gehört zu den wichtigen Anliegen der Reform die weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen Wechsel des Energielieferanten. So regele das neue gesetzliche Anschlussnutzungsverhältnis automatisch die Rechtsbeziehungen zwischen Energieverbraucher und Netzbetreiber, ohne dass vom Verbraucher noch der Abschluss eines gesonderten Anschlussvertrages mit dem Netzbetreiber gefordert werden könne. Das Anschlussnutzungsverhältnis bleibt demnach auch im Falle eines Lieferantenwechsels unverändert.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die neuen Verordnungen für die Grundversorgung mit Strom und Gas und den Netzanschluss begrüßt. Dem künftigen Wechsel des Strom- oder Gasversorgers werde damit ein Rahmen gegeben, der mehr Rechtssicherheit schafft und die Rechte der Verbraucher stärkt. "Acht Jahre nach der Liberalisierung des Strommarktes sind damit endlich wichtige Voraussetzungen für einen verbraucherfreundlicheren Anbieterwechsel geschaffen worden", sagte vzbv-Vorstand Dr. Edda Müller.

Insbesondere, so der vzbv, werde nunmehr klargestellt, dass der Verbraucher nicht mehr für ein Jahr an den Vertrag gebunden sei, wenn er zum Beispiel durch einen Rückzug des neuen Lieferanten oder durch eigene Entscheidung in die Grundversorgung wechselt. Außerdem müsse der Grundversorger dem Verbraucher Preisänderungen künftig auch schriftlich mitteilen. Preiserhöhungen würden sich bei Verzögerungen des Anbieterwechsels nicht mehr zu Lasten des Verbrauchers auswirken, wenn der Grundversorgungsvertrag fristgerecht gekündigt wurde.

Der vzbv forderte die Verbraucher angesichts stetig steigender Strompreise auf, die Chancen des Wettbewerbs zu nutzen.

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