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Mehrwertsteuererhöhung vermeiden: Worauf muss man bei Handwerkerrechnungen achten?

News vom 24. Oktober 2006

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 24.10.2006

Bauhandwerker haben derzeit volle Auftragsbücher. Ein Grund dafür ist sicher die ab Januar 2007 geltende Mehrwertsteuererhöhung. Auch bei den Gesamtkosten lassen sich böse Überraschungen mit überlegter Auftragserteilung vermeiden.

Hat man in diesem Jahr eine Renovierung von Bad und WC in Auftrag gegeben und die Arbeiten werden durch unvorhergesehen Verzögerungen bis zum 31. Dezember nicht abgeschlossen, kann der Handwerker die Rechnung erst im Januar nach Abschluss der Arbeiten stellen. Auch wenn der überwiegende Anteil der Arbeiten noch in 2006 ausgeführt worden ist, werden 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Durch geschickte Auftragsgestaltung können Verbraucher sich jedoch die Mehrbelastung zumindest teilweise sparen und die Kosten für die Leistungen im Rahmen halten:

Der Kunde vereinbart einen Fertigstellungstermin bis zum 31. Dezember 2006. Wenn er für mögliche Verzögerungen nicht verantwortlich zu machen ist, muss er dem Handwerker die höhere Mehrwertsteuer nicht bezahlen. Auch wenn er einen Bruttofestpreis ohne zusätzliche Steuerklausel vereinbart, braucht er sich keine Gedanken um die Mehrwertsteuererhöhung zu machen. Eine weitere Möglichkeit bietet die Vereinbarung von Teilleistungen: Das renovierte Bad wird separat abgenommen und bezahlt. Wird das WC nicht mehr fertig, fällt zumindest der kleinere Teil der Kosten unter den erhöhten Mehrwertsteuersatz.

Christian Michaelis, Bauexperte der Verbraucherzentrale: "Preissicherheit lässt sich darüber hinaus nur durch ein ausdrücklich als verbindlich bezeichnetes Angebot mit Mengen- und Vollständigkeitsgarantie oder eine Festpreisvereinbarung mit vollständiger Leistungsbeschreibung schaffen. Wer einen unklaren Vertrag abschließt, wird vom Recht nicht geschützt."


Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät schriftlich, telefonisch und persönlich zu Handwerkerverträgen- und Rechnungen. Infos dazu gibt es unter www.vz-bw.de/bauberatung.

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