Energiepass für Bestandsgebäude erst ab 2008: Sächsische Verbraucherschützer kritisieren Säumigkeit und Inkonsequenz der Bundesregierung
News vom 30. Oktober 2006
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Obwohl der Energiepass für Bestandsgebäude eigentlich schon zu Beginn dieses Jahres eingeführt werden sollte (siehe dazu auch die News vom 30. November 2005), kommt er nun verpflichtend erst 2008. Nach Angaben des Bundeswirtschaftminsteriums hat sich die Koalistion auf ein Modell geeinigt, das durch eine Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) umgesetzt werden soll. Hintergrund der Neuregelung ist die so genannte "EU-Gebäuderichtlinie". Sie verlangt als eines der wesentlichen Elemente, dass "beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden dem Eigentümer bzw. dem potenziellen Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt wird". Dadurch sollen die Käufer bzw. Mieter über den Energieverbrauch der Wohnung informiert werden. Als erster Schritt zur Umsetzung der Richtlinie ist bisher aber nur das Energieeinsparungsgesetz entsprechend geändert worden (siehe dazu auch die News vom 8. September 2005, vom 7. April 2006 und vom 11. April 2006).
Das Modell der Koalition enthält folgende Regelungen: Bis zum 31. Dezember 2007 gilt die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen (siehe dazu die News vom 14. Dezember 2005) für alle Gebäude. Alle Bedarfs- und Verbrauchsausweise, die in der Übergangszeit zwischen Inkrafttreten der novellierten Verordnung und dem Ablauf 2007 nach den Anforderungen der EnEV ausgestellt wurden, haben zehn Jahre Gültigkeit. Ab dem 1. Januar 2008 besteht die Pflicht zum Bedarfsausweis für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 (und damit vor Wirksamwerden der ersten Wärmeschutzverordnung) errichtet wurden. Ausgenommen von dieser Pflicht werden Wohngebäude, die in der Zwischenzeit saniert worden sind und mindestens den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht haben. Für diese besteht Wahlfreiheit. Für alle Wohngebäude, die nach 1978 errichtet wurden, kann zwischen beiden Ausweisarten uneingeschränkt gewählt werden.
Doch Sachsens Verbraucherschützern gehen die Pläne nicht weit genug: "Zu spät für viele Verbraucher und selbst wenn er dann Pflicht wird, gibt es genügend Schlupflöcher für Hausbesitzer, den Gebäudeenergieverbrauch zu verschleiern.", so Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. "Wir erleben es immer wieder, dass Verbraucher nach ihrem Umzug mit der ersten kompletten Heizkostenabrechnung in die Beratung kommen und über hohe Nachzahlungen klagen." Zum sei die Pauschalvorauszahlung auf Heizkosten und Warmwasser nicht ausreichend gewesen, zum anderen hätten sie den wirklichen Heizenergiebedarf ihrer neuen Wohnung selbst nicht einschätzen können. "Mit einem Energiepass wäre dies zumindest teilweise möglich gewesen", ist sich der Energieexperte sicher.
"Wir fordern generell den bedarfsorientierten Pass als einen wesentlichen Mosaikstein zur Erhöhung der Energieeffizienz in Deutschland", sagt Pause (siehe dazu auch die News vom 14. Dezember 2005). Denn der Energiepass soll über die energetische Qualität eines Hauses informieren und damit beim Kauf einer Immobilie oder beim Anmieten einer Wohnung Transparenz schaffen helfen. Der bedarfsorientierte Pass erfordert umfassende Analysen der baulichen und heizungstechnischen Ausrüstung der Gebäude, zeigt den tatsächlichen Öl-, Gas- oder Fernwärmeverbrauch und schafft Anreize für eine Sanierung. So können potenzielle Mieter und Käufer verschiedene Wohnungsangebote auch energetisch vergleichen. "Bei den heutigen Energiepreisen ist dies ganz wichtig", ergänzt der Energieexperte der Verbraucherzentrale, "wenn man weiß, was an Heizkosten auf einen zukommen und ist damit auch vor hohen Nachzahlungen sicher."
Wer eine neue Wohnung sucht und wissen will, wie der Heizenergieverbrauch einzuschätzen ist, kann dazu Hilfe in den Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen erhalten. Der Vermieter sollte nach den monatlichen Heizkosten pro Quadratmeter und Monat der letzten Jahre befragt werden. Nur diese Zahlen geben eine Orientierung über den Verbrauch und können dann mit den durchschnittlichen sächsischen Verbrauchszahlen, die in der Verbraucherzentrale vorliegen, verglichen werden. Vorsicht ist geboten vor den monatlichen Pauschalen. Sie könnten zu niedrig angesetzt sein, um das Mietangebot attraktiv zu machen. Wo die nächstgelegene Beratungsstelle zu finden ist, erfährt man am Zentrale Servicetelefon unter 0180-5-797777 (0,12 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz) montags bis freitags von 9 - 16 Uhr, wo man auch gleich einen persönlichen Beratungstermin für eine Bewertung von zu erwartenden Heizkosten vereinbaren kann. Auch eine Beratung zu vorliegenden Heizkostenabrechnungen ist möglich.
[zurück]