Verbraucher-Zentrale Thüringen: Heizgewohnheiten kritisch prüfen
News vom 21. November 2006
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucher-Zentrale Thüringen vom 21.11.2006
Die Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen erreichen oft Beschwerden von Verbrauchern, deren Wohnungen trotz ständig steigender Heizkosten partout nicht warm werden wollen. Bevor sich Betroffene deswegen in einen ungewissen Rechtsstreit mit Ihrem Vermieter oder Heizungsbauer stürzen, empfehlen die Berater, erst einmal die eigenen Heizgewohnheiten genau zu überprüfen. Hier ein paar Tipps:
- Thermostatventile dürfen nicht hinter Vorhängen oder schweren Gardinen versteckt sein. Sie können die Raumtemperatur nur automatisch regeln, wenn die Raumluft ungehindert den Thermostatkopf erreicht.
- Heizkörper müssen die Wärme frei an die Raumluft abgeben können. Hübsch anzusehende Verkleidungen oder zu dicht stehende Möbel behindern die Erwärmung des Luftstroms an der Heizkörperoberfläche.
- Entlüften der Heizanlage ist unumgänglich, wenn sich nur ein Teil des Heizkörpers erwärmt oder es in den Heizrohren gluckert. Auch ein defektes oder zu kleines Druckausdehnungsgefäß der Anlage kann die Ursache sein. Luft in der Heizung verhindert sparsames Heizen.
- Klapp- und Rollläden und über den Heizkörpern endende Vorhänge über Nacht schließen. Dadurch geht weniger Wärme über die Fensterflächen verloren. In Rollladenkästen lohnt sich oft eine zusätzliche Wärmedämmung.
- Kurz und kräftig lüften, damit die feuchte Luft aus der Wohnung abzieht. Sonst drohen Schimmelbildung und unangenehmes Raumklima.
- Räume nicht zu stark auskühlen lassen. Dauerlüften über gekippte Fenster verschwendet teuer erzeugte Wärme.
Gezielt temperieren lassen sich Räume mithilfe der Thermostatventile. Im Schlafzimmer reichen 16 bis 18 Grad. Im Flur kann es noch zwei Grad kühler sein. Und im Arbeits- und Kinderzimmer werden eher etwas mehr als die 20 Grad im Wohnbereich gewünscht.
Weitere Informationen und Tipps rund ums Bauen und Wohnen gibt's in der Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen. Die Beratung findet nach Terminvereinbarung landesweit statt. Termine können über die zentrale Telefonnummer 0361/555140 oder die regionalen Verbraucherberatungsstellen vereinbart werden.
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