Neues Baugesetzbuch tritt zum 1. Januar 2007 in Kraft - Planungsvorhaben in Innenstädten sollen erleichtert werden
News vom 16. Dezember 2006
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Auf seiner gestrigen Sitzung hat der Bundesrat in Berlin das "Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte" beschlossen. Durch das Gesetz wird unter anderem das Baugesetzbuch geändert, um die Aufstellung von Bebauungsplänen in Innenstädten zu erleichtern (siehe die News vom 9. August 2006). Die Änderungen können damit zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.
"Wir wollen die Zentren in unseren Städten als Orte des gesellschaftlichen Lebens stärken. Die Verbindung von Arbeit und Wohnen, von Wirtschaft und Kultur, das Zusammenleben verschiedener Generationen sind Merkmale der europäischen Stadt und Ergebnis guter Planung. Mit den Änderungen im Baugesetzbuch können die Kommunen auf den wirtschaftlichen und demografischen Wandel reagieren und ihre urbane Attraktivität erhalten. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir auf diesem Weg unsere Städte als Motoren für Wachstum, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt attraktiv und leistungsfähig halten ", sagte dazu Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) in Berlin.
Um diese Ziele zu erreichen, wird durch das neue Recht unter anderem ein so genanntes "beschleunigtes Verfahren" für Bebauungspläne der Innenstadtentwicklung eingeführt. Es soll dafür sorgen, dass die Planungspraxis in den rund 13.000 Städten und Gemeinden in Deutschland erleichtert und beschleunigt wird. So entfällt die förmliche Umweltprüfungen bei Bebauungsplänen der Innenstadtentwicklung von einer Größenordnung bis zu 20.000 Quadratmetern zulässiger Grundfläche. Das gleiche gilt nach einer Vorprüfung des Einzelfalls bei Bebauungsplänen bis 70.000 Quadratmetern zulässiger Grundfläche. Darüber hinaus wird die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gestrafft, und die Frist, bestimmte Einwendungen gegen den fertigen Plan in einem so genannten "Normenkontrollverfahren" geltend machen zu können, wird von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt. Wer sich durch einen solchen Plan in seinen Rechten verletzt sieht, muss sich daher künftig schneller um Rechtsschutz bemühen.
Von dem neuen Recht erhofft sich das Bundesbauministerium für die Innenstädte einen Standortvorteil gegenüber der "grünen Wiese" und einen Beitrag zur Reduzierung des Flächenverbrauchs, zum Beispiel durch die erleichterte Verdichtung von städtischen Gebieten und die stärkere Einbeziehung des Bestandes und von brachliegenden Flächen. Ein weiterer wichtiger Anwendungsbereich seien auch Bebauungspläne für die Wiedernutzung stillgelegter Gewerbeflächen. Außerdem könnten mit dem neuen Planungsrecht Wohnquartiere besser an die Bedürfnisse des alten- und familiengerechten Wohnens angepasst und (durch ein neues Instrument zur planerischen Steuerung der Einzelhandelsansiedlung) wohnortnahe Einkaufsmöglichkeiten geschaffen und gesichert werden. Das diene dem Ziel einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung.
Weitere Informationen zum "Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte" finden Sie hier im Internet-Angebot des Bundesbauministeriums.
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