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Jahressteuergesetz 2007: Handwerkerleistungen, die durch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Förderbank finanziert werden, gelten nicht mehr als "haushaltsnahe Dienstleistungen"

News vom 20. Dezember 2006

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Arbeitskosten für Handwerkerleistungen, die die mit Mitteln aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Förderbank finanziert werden, können nicht mehr als so genannte "haushaltsnahe Dienstleistungen" nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) geltend gemacht werden. Das ergibt sich aus dem "Jahressteuergesetz 2007", das am 18. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist. Damit entfällt für diese Kosten der Abzug bei der Einkommensteuer in Höhe von bis zu 600 Euro pro Jahr (siehe dazu die News vom 13. November 2006).

Durch das Gesetz wird § 35a Absatz 2 Satz 2 EStG mit der (hier fett hervorgehobenen) Einschränkung neu gefasst:
"Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, mit Ausnahme der nach dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Förderbank geförderten Maßnahmen, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent, höchstens 600 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen.".
Nach Artikel 20 Absatz 4 des Jahressteuergesetzes 2007 tritt die Änderung rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft.

Andere Programme der KfW Förderbank sind nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht betroffen. Mit der Änderung nimmt der Gesetzgeber die Abzugsfähigkeit für Handwerkerleistungen, die erst im Mai 2006 erweitert worden war (siehe die News vom 6. Mai 2006), für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wieder zurück.


Das Jahressteuergesetz 2007 finden Sie hier im Internet-Angebot des Bundesgesetzblatts. Die Änderung ergibt sich aus Artikel 1 (Änderungen des EStG) Nr. 27 des Gesetzes.

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