Gaspreiserhebung des Bundeskartellamtes: Verbraucherzentrale NRW bietet kostenlose Vergleichstabelle und Protest-Musterbrief
News vom 9. Januar 2007
Quelle: Presseinfo der Verbraucherzentrale NRW vom 8.1.2007
Für Furore in den Medien sorgte eine bundesweite Erhebung der Gaspreise, die das Bundeskartellamt vergangene Woche veröffentlicht hat. Verständlich: Wurde doch eine Differenz von bis zu 59 Prozent zwischen dem günstigsten und teuersten Anbieter ermittelt. Der Preisvergleich bezieht sich auf den Stichtag 15. November 2006 und auf durchschnittliche Abnahmemengen von 7.000 kWh (Wohnungen mit Gastherme), 20.000 kWh (Einfamilienhäuser), 35.000 kWh (freistehende Einfamilienhäuser) und 90.000 kWh (Sechsfamilienhäuser).
Die Verbraucherzentrale NRW hat nun für drei Abnahmemengen, denen die meisten Haushalte zugeordnet werden können, den jeweils günstigsten und teuersten Anbieter bundes- und landesweit in einer übersichtlichen Tabelle aufgeführt (per Internet abrufbar unter www.vz-nrw.de/gaspreisvergleich). Zusätzlich haben die 54 örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale für ihre Städte die Daten ihres Versorgers in die Tabelle eingefügt. So können Verbraucher erkennen, wie ihr Gasanbieter bei dem Vergleich abschneidet.
Weicht der Versorger stark vom günstigsten Preis ab, sollten Kunden ihn nachdrücklich auffordern, die Preisdifferenz zu erläutern. Dabei hilft ein Musterbrief, der ebenfalls kostenlos im Internet und in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich ist. Getreu dem Motto: Je mehr Verbraucher gegen die hohen Gaspreise protestieren, desto eher werden die Versorger zum Nachdenken bereit sein.
Wer die Tabelle selbständig mit den aktuellen Preisen seines Gasanbieters vervollständigen will, sollte die Daten per Internet, telefonisch oder per Brief beim Unternehmen abfragen.
Aus dem Preisvergleich des Bundeskartellamts ergibt sich nicht der Anspruch, zum Preis des günstigsten Anbieters versorgt zu werden. Gewisse Preisabweichungen sind erklärbar. Denn jedes Unternehmen ist in der Kalkulation frei und muss bei der Preisfestsetzung individuelle Kosten berücksichtigen. Diese hängen von vielen Faktoren ab, etwa vom Einkaufspreis, von den Netzentgelten, der internen Preisgestaltung und den sonstigen Geschäftstätigkeiten des Gasversorgungsunternehmens.
Was kann man gegen hohe Gaspreise tun?
Auf dem Gasmarkt gibt es zurzeit keinen funktionierenden Wettbewerb. Nur vereinzelt bieten Versorger regional begrenzt Gas an, zum Beispiel in Berlin, Hamburg und in Bonn. Kunden können daher den Gasanbieter noch nicht wechseln. Sie haben aber die Möglichkeit, überhöhte Gaspreise unter Vorbehalt zu zahlen oder die Zahlung teilweise zu verweigern.
Informationen und Musterbriefe dazu enthält die Mappe "Gaspreise - Preiserhöhungen - Abrechnungen", die in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW sowie im Internet unter www.vz-nrw.de/gasmappe erhältlich ist.
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