Überblick: So fördern die Bundesländer im Jahr 2007
News vom 16. Januar 2007
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Zum Jahreswechsel sind einige Landesförderprogramme aus dem Jahr 2006 eingestellt worden, andere sind bereits neu in Kraft getreten. Hier eine Übersicht über die Förderpläne der einzelnen Bundesländer für selbstgenutztes Wohneigentum im Jahr 2007, soweit bisher Informationen zu erhalten waren:
- Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg läuft die bisherige Wohneigentumsförderung nach Angaben der zuständigen Landeskreditbank derzeit unverändert weiter. Das Wohnraumförderungsprogramm 2007 befinde sich noch in der Vorbereitungsphase. Der Start sei für Anfang April geplant. Über die Einzelheiten ist derzeit noch nichts bekannt.
Die Mittel des Programms "1. 000 Häuser für Familien" der L-Bank sind dagegen nahezu ausgeschöpft. Die noch vorhandenen Restmittel reichen nur noch für wenige Wohneinheiten. Daher dürfte dieses Programm bald geschlossen werden.
- Bayern:
In Bayern läuft die bisherige Wohneigentumsförderung nach Angaben der zuständigen Obersten Baubehörde derzeit unverändert weiter. Durch die so genannte "Föderalismusreform", die zum 1. September 2006 im Kraft trat und die Zuständigkeiten von Bund und Ländern neu geordnet hat, haben die Länder u. a. die Regelungskompetenz für die Wohnraumförderung erhalten. Bayern nutzt diese Möglichkeit und erarbeitet derzeit ein eigenes Wohnraumförderungsgesetz. Es wird voraussichtlich zum 1. Mai 2007 in Kraft treten. Dann sollen auch die Förderbestimmungen an das neue Landesgesetz angepasst werden.
- Brandenburg:
In Brandenburg soll die Förderung (mit Ausnahme der "Anschubfinanzierung") auf ein Zuschusssystem statt der bisher vergebenen Darlehen umgestellt werden. Die entsprechende Richtlinie wurde aber noch nicht veröffentlicht.
- Hamburg:
In Hamburg wurde die Einkommensgrenze zum 1. Januar 2007 von bisher maximal 60 auf 70 % über dem gesetzlichen Grenzwert des § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz erhöht (siehe die News vom 2. Januar 2007). Im übrigen gelten die Bestimmungen des Jahres 2006 unverändert fort. Ob es weitere Änderungen gibt, ist derzeit noch nicht absehbar.
- Hessen:
In Hessen gelten die bisherigen Förderrichtlinien nach Angaben der zuständigen Landestreuhandstelle Hessen derzeit weiter.
- Mecklenburg-Vorpommern:
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es nach Auskunft des zuständigen Ministeriums für Arbeit und Bau voraussichtlich auch 2007 keine Landesmittel für Privatpersonen, die selbst genutztes Wohneigentum neu bauen oder kaufen wollen oder ihr vorhandes Wohneigentum aus- oder umbauen oder erweitern wollen.
- Niedersachsen:
In Niedersachsen konnten die Mittel aus dem Wohnraumförderungsprogramm 2005 nach Angaben der zuständigen Landestreuhandstelle bis zum 31. Dezember 2006 belegt werden. Dieses Programm ist abgeschlossen. Beim Wohnraumförderungsprogramm 2007, das voraussichtlich im Februar veröffentlicht werden soll, werde es einige Veränderungen gegenüber der bisherigen Förderung geben. Über die Einzelheiten ist derzeit noch nichts bekannt.
- Nordrhein-Westfalen:
In Nordrhein-Westfalen gilt nach Angaben der zuständigen Wohnungsbauförderungsanstalt derzeit ein Bewilligungsstopp. Förderanträgenträge könnten aber weiterhin gestellt werden. In der Eigentumsförderung des Landes werde es in diesem Jahr voraussichtlich nur wenige Änderungen geben. Die neuen Förderbestimmungen sollen voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar veröffentlicht werden.
- Rheinland-Pfalz:
In Rheinland-Pfalz läuft die bisherige Wohneigentumsförderung nach Angaben der zuständigen Landestreuhandstelle derzeit unverändert weiter. Auch beim Programm für 2007, das voraussichtlich im März starten wird, seien keine wesentlichen Änderungen zu erwarten.
- Saarland:
Nach Angaben des zuständigen Finanzministeriums werden im Saarland derzeit neue Förderrichtlinien vorbereitet. Bis zur Erstellung eines neuen Landesförderprogramms werden daher keine Förderanträge entgegen genommen. Über die Einzelheiten der künftigen Förderung ist derzeit noch nichts bekannt.
- Sachsen:
In Sachsen läuft die bisherige Wohneigentumsförderung nach Angaben der zuständigen Sächsischen Aufbaubank zunächst unverändert weiter.
- Sachsen-Anhalt:
In Sachsen-Anhalt läuft die bisherige Wohneigentumsförderung nach Angaben der zuständigen Investitionsbank zunächst unverändert weiter.
- Schleswig-Holstein:
In Schleswig-Holstein sind zum 1. Januar 2007 neue Förderrichtlinien in Kraft getreten. Dabei wurde die bisherige Förderstruktur bei Neubau und Ersterwerb im wesentlichen beibehalten. Es gibt aber u. a. Änderungen bei den Einkommensgrenzen, die teils leicht erhöht wurden. Außerdem ist die Darlehenshöhe jetzt stärker gestaffelt und beträgt je nach Ort zwischen 36.000 und 70.000 Euro.
Die Bestandserwerbsförderung entspricht jetzt grundsätzlich der Neubauförderung. Sie wird gegenüber den Bestimmungen der letzten Jahre erleichtert und ist nun auch für Haushalte ab einem Kind möglich (bisher in der Regel ab 3 Kindern).
- Thüringen:
Nach Angaben der Thüringer Aufbaubank werden zur Zeit keine neuen Anträge entgegen genommen, weil das Förderprogramm zum 31. Dezember 2006 ausgelaufen ist. Eine Fortführung des Programms im Jahr 2007 sei aber vorgesehen. Gravierende Änderungen gegenüber der bisherigen Förderung sind dabei nicht zu erwarten. Möglicherweise werden aber wieder Mittel für die Modernisierung/Sanierung von Einfamilienhäusern bereitgestellt.
Die - teilweise schon aktualisierten - Förderbestimmungen der einzelnen Länder finden Sie in unserer Rubrik
"Richtlinien Bundesländer". Beachten Sie auch: In den Ländern, in denen derzeit nicht mit Landesmitteln gefördert wird (Mecklenburg-Vorpommern), kommt die Unterstützung durch die Programme der
KfW Förderbank in Betracht.
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