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VZ Baden-Württemberg warnt vor Gas-Sonderverträge mit Festpreisvereinbarung: Mögliche Gaspreissenkung sind so nicht nutzbar

News vom 30. Januar 2007

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 30.1.2007

Zunehmend bieten Gasanbieter ihren Kunden Sonderverträge mit Festpreisvereinbarung an. Die Verbraucherzentrale rät zur Skepsis: Sollten die Gaspreise im Rahmen der Liberalisierung sinken, zahlen Festpreiskunden über die gesamte restliche Vertragslaufzeit den alten, hohen Preis.

Wer jetzt einen solchen Sondervertrag abschließt, stimmt per Unterschrift der Preisforderung des Gasversorgers ausdrücklich zu. Weder eine Anpassung an möglicherweise sinkende Gaspreise, noch ein Widerspruch wegen nicht angemessenen Preises sind möglich, solange man an den Vertrag gebunden ist. Demgegenüber haben Kunden im Grundversorgungstarif ein gesetzliches Recht zum Widerspruch gegen unangemessene Gaspreise. Das hat der Gesetzgeber gerade erst in der neuen Grundversorgungsverordnung bestätigt (siehe die News vom 28. November 2006 und vom 8. November 2006).

Die Verbraucherzentrale warnt derzeit vor dem Abschluss von Gas-Sonderverträgen. Ihre Laufzeit kann ein bis fünf Jahre betragen, ohne dass Preissenkungen festgeschrieben würden. Grundsätzlich machen Festpreisverträge nur in Zeiten niedriger Preise Sinn. Dass gerade baden-württembergische Haushalte besonders viel für ihr Gas bezahlen, belegt eine aktuelle Untersuchung des Bundeskartellamts (siehe dazu auch die News vom 9. Januar 2007). Gaskunden, die sich gegen hohe Gaspreise wehren möchten, finden hilfreiche Informationen unter www.vz-bw.de/gaspreise. In ihren Beratungsstellen bietet die Verbraucherzentrale auch eine persönliche Energieeinsparberatung an. Termine können montags bis donnerstags von 10 bis 18, freitags bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 01805-505999 (0,14 Euro/Min.) vereinbart werden.

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